
Die Kita-Gebühren in Bremen sind zum falschen Zeitpunkt und nach einer nicht stimmigen Beitragstabelle erhöht worden. Das geht aus dem Urteil hervor, das das Oberverwaltungsgericht jetzt schriftlich niedergelegt hat. Es hat das Ortsgesetz zur Änderung der Beitragsordnung für die Kindergärten und Horte in der Stadt für unwirksam erklärt. Rückzahlungen an viele Eltern könnten die Folge sein. Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) lässt das Urteil überprüfen, um gegebenenfalls Rechtsmittel einzulegen. Werde es rechtskräftig, müssten Beiträge wieder auf Basis der vorher geltenden Tabelle erhoben werden, heißt es von Seiten des Sozialressorts. Eltern hatten gegen die neue Beitragsordnung mit höheren Kita-Beiträgen geklagt. Sie stellten Höhe und Zeitpunkt in Frage. Das hat nun auch das Oberverwaltungsgericht getan. Am 22. Januar 2013 habe die Stadtbürgerschaft das Änderungsortsgesetz beschlossen. Es sei am 31. Januar 2013 verkündet, die Beiträge seien aber bereits rückwirkend zum 1. Januar erhöht worden. Das sei rechtswidrig.
Sozialstaatsrat Horst Frehe sieht im OVG-Urteil keine komplette Ablehnung des Behördenvorstoßes: „Das OVG erklärt das Ortsgesetz nun aus grundsätzlichen Erwägungen für unwirksam und hat ausdrücklich erklärt, dass die Beitragsanhebung mit den neuen Höchstbeiträgen nicht unverhältnismäßig ist.“ Das Oberverwaltungsgericht habe in den Beitragstabellen aber nicht nachvollziehbare Sprünge entdeckt, so Frehe. Diese verletzten „den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz“.
Elternvertreter hatten gleich nach der Verhandlung des Gerichtes im Oktober positiv auf das Urteil reagiert (wir berichteten). Die CDU sieht sich vom Gericht bestätigt: „Rot-Grün benachteiligt Familien.“ Die familienpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Sandra Ahrens, hatte von Beginn an kritisiert, dass „die Tabelle vor allem Familien mit mittleren Einkommen und mehreren Kindern unangemessen stark belastet“.
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