Offshore-Windanlagen 30 Gigawatt aus Windparks bis 2030: Bundesamt optimistisch

Mit dem Windenergie-auf-See-Gesetz will die Bundesregierung das Tempo für den Ausbau von Offshore-Windanlagen anziehen. Bis 2030 sollen 30 Gigawatt aus der Windenergie kommen. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie in Hamburg ist zuversichtlich.
17.01.2023, 16:05 Uhr
Lesedauer: 2 Min
Zur Merkliste
Von dpa

Trotz der massiven Ausbaupläne der Bundesregierung zeigt sich das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zuversichtlich, die Ziele in Sachen Windenergie zu erreichen. „Wir haben uns in Deutschland im Klimaschutzgesetz das Ziel gesetzt zu einer Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 zu kommen (...) da spielt natürlich die Offshore-Windenergie eine große Rolle“, sagte der Leiter der BSH-Abteilung „Ordnung des Meeres“, Nico Nolte, am Dienstag.

Mit dem Windenergie-auf-See-Gesetz habe die Bundesregierung das Tempo für den Ausbau von Offshore-Windanlagen deutlich angezogen. „Das Ausbauziel für Windenergie ist enorm angehoben worden, mindestens 30 Gigawatt bis 2030“, sagte Nolte. Bis 2045 sollen es 70 Gigawatt sein. Aktuell seien es noch 8,1 Gigawatt - vor allem erzeugt von 22 Windparks in der Nord- und drei Windparks in der Ostsee. Zuzüglich der Anlagen in den Küstenbereichen gebe es derzeit insgesamt 1539 Offshore-Windräder.

Trotz der großen Differenz zwischen dem Ziel von 30 Gigawatt bis 2030 und dem derzeitigen Stand zeigt sich Nolte optimistisch: „Natürlich ist das ein enormer Ausbau bis 2030 (...), aber alle Beteiligten tun alles, was erforderlich ist.“ Mit Inkrafttreten des neuen Flächenentwicklungsplans noch im Januar seien mehr als 35 Gigawatt realisierbar, sagte Nolte.

Teil des Flächenentwicklungsplans sei auch ein etwa 100 Quadratkilometer großer Bereich in der Nordsee, der für die Gewinnung von Wasserstoff aus Windstrom genutzt werden könnte. Der Wasserstoff würde dann per Schiff oder Pipeline an Land transportiert.

Aktuell liege die Bearbeitungszeit eines solchen Antrages innerhalb des BSH bei 18 bis 24 Monaten. Doch „der Gesetzgeber sagt: das muss noch schneller gehen“, sagte Nolte. Demnach sind von der Ausschreibung der Fläche durch die Bundesnetzagentur bis zur Inbetriebnahme der Anlage fünf Jahre eingeplant. „Der Gesetzgeber macht enorm Tempo“, sagte Nolte.

BSH-Vize Bernd Brügge ist, was das Tempo im Genehmigungsverfahren zur Elb-Schlickverklappung in der ausschließlichen Wirtschaftszone angeht, weniger optimistisch: „Meine subjektive Einschätzung ist, dass sich das nicht beschleunigen lässt“. Nolte sagte, ein solches Verfahren dauere normalerweise zwei bis zweieinhalb Jahre. Er wies aber darauf hin, dass das BSH ein derartiges Verfahren noch nie geführt habe, „weil es bisher einen solchen Antrag noch nicht gegeben hat“.

Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) hatte zuletzt mehrfach darauf hingewiesen, dass der Antrag der Hamburg Port Authority (HPA) zur Verklappung von Elbschlick weit draußen in der Nordsee dem Bund bereits seit vergangenem Sommer vorliegt. Hamburg steht bei der Schlickentsorgung ziemlich unter Druck. Die Vereinbarung zur Schlickverklappung am Seezeichen E3 nahe Helgoland ist befristet, die Nachbarländer Schleswig-Holstein und Niedersachsen lehnen das Abladen von Schlick nahe der Vogelschutzinsel Scharhörn strikt ab.

Nicht nur der Schlick bereitet dem Bundesamt für Seeschifffahrt Grund zur Sorge. Auch die durch den Klimawandel bedingten, teils extremen Wetterverhältnisse nehmen weiter zu. So war das Jahresmittel für die Meeresoberflächentemperatur der Nordsee das zweithöchste seit Beginn der BSH-Analyse im Jahr 1969. Auch die Sturmfluten des vergangenen Jahres seien extrem gewesen. Eine sehr schwere Sturmflut wie die im Februar zum Sturm Zeynep trete in Hamburg nur alle fünf Jahre auf, erklärte Brügge.

Jetzt sichern: Wir schenken Ihnen 1 Monat WK+!
Mehr zum Thema
Lesermeinungen (bitte beachten Sie unsere Community-Regeln)

Das könnte Sie auch interessieren

Einwilligung und Werberichtlinie

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die von mir angegebenen Daten dazu genutzt werden, regelmäßig per E-Mail redaktionelle Inhalte des WESER-KURIER seitens der Chefredaktion zu erhalten. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Ich kann diese Einwilligung jederzeit formlos mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, z.B. per E-Mail an widerruf@weser-kurier.de.
Weitere Informationen nach Art. 13 finden Sie unter https://www.weser-kurier.de/datenschutz

Schließen

Das Beste mit WK+