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Cannabis auf Rezept - Was die Freigabe bedeutet

19.01.2017 0 Kommentare

Für die vielen normalen Konsumenten von Marihuana und Haschisch bringt sie keine Änderungen - für die weit kleinere Gruppe von Schwerkranken aber echte Verbesserungen: die Freigabe von Cannabis als Medizin in Deutschland.

  • Das gibt es im Bundestag selten. Die Opposition lobt die Regierung, und am Ende beschließen alle zusammen ein Gesetz. Nun hat es das gegeben, und zwar bei einem Thema, das schon oft strittig diskutiert worden ist - Cannabis als Medizin. Ein Überblick:

    Cannabis als Medizin
    Cannabis darf künftig als Medizin eingesetzt werden. Ein entsprechendes Gesetz wurde nun vom Bundestag beschlossen. Foto: Patrick Pleul (dpa)

    Wer soll Cannabis künftig bekommen?

    Schwerkranke, aber eine exakte Definition der Krankheitsbilder gibt es im Gesetz nicht. Cannabis kann etwa helfen gegen Spastiken bei Multipler Sklerose, gegen chronische Schmerzen bei Neuropathie, Rheuma, Multipler Sklerose oder Krebs. Wirksam ist es auch bei Appetitlosigkeit wegen AIDS, Krebs oder Alzheimer, bei Übelkeit infolge von Chemotherapien oder beim Tourettesyndrom, einer Nervenkrankheit.

    Wie kommen die Patienten an Cannabis?

    Ein Arzt kann es auf Kosten der Krankenkassen verschreiben, wenn eine - laut Gesetz - "nicht ganz entfernt liegende Aussicht" auf eine positive Wirkung besteht. Er muss - anders als ursprünglich vorgesehen - zuvor nicht alles andere probiert haben. Der Medizinische Dienst der Kassen muss die Therapie genehmigen, hat dafür aber nur drei Tage Zeit. Die Patienten müssen - anonym - ihre Therapiedaten zur weiteren Erforschung der Cannabiswirkung zur Verfügung stellen.

    Wie war das bisher?

    Bereits 1020 Patienten haben eine Sondergenehmigung für Cannabis vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). In der Regel müssen sie die Kosten aber selbst tragen. Zwei Patienten wurde zudem die Erlaubnis für den Eigenanbau von Cannabis erteilt.

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    Kommentar über Cannabis als Medizin
    Überfällig

    Nun gibt es Cannabis auf Rezept. Das hat der Bundestag jetzt beschlossen. Es ist gut, dass die Politiker das Gesetz verabschiedet haben, es hat lange genug gedauert, ...

     mehr »

    Dürfen Patienten künftig Hanf etwa auf dem Balkon anbauen?

    Nein. Den Anbau soll eine beim BfArM angesiedelte Cannabisagentur regeln, sie soll den Cannabis dann kaufen und an Hersteller und Apotheken abgeben. Zuerst wird auf Importe zurückgegriffen. Ein BfArM-Sprecher sagte aber, die Einrichtung der Agentur werde schon vorbereitet. "Ziel ist es, dass die Cannabisagentur ohne Verzögerung ihre Arbeit aufnehmen kann, wenn das Gesetz in Kraft tritt." Das soll im März sein.

    Wird Cannabis wegen des Gesetzes nun massenhaft verbreitet?

    Nein, Mediziner schätzen, dass die Patientenzahlen zwar nach oben gehen, aber es im Ganzen doch Einzelfälle bleiben. Am Verbot von Hanf als Rauschmittel für den Freizeitkonsum rüttelt der Gesetzgeber nicht.

    In welcher Form bekommen die Patienten Cannabis?

    Als getrocknete Cannabisblüten oder Cannabisextrakt. Öl aus Hanfpflanzen kann über eine Vorrichtung inhaliert werden. Mediziner berichten, dass manche Patienten angeben, Cannabis helfe ihnen am besten, wenn sie es rauchen. Bereits auf Rezept verfügbar sind Fertigarzneimittel auf Cannabis-Basis.

    Ist Cannabis ohne Risiko für die Patienten?

    Nein, allerdings herkömmliche Therapien auch nicht. Es kann abhängig machen, in seltenen Fällen in eine Psychose führen, außerdem können trockener Mund, Übelkeit, Schwindel und Müdigkeit auftreten. Vieles über die medizinischen Wirkungen ist noch nicht erforscht. (dpa)

    Schlagwörter
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    Leserkommentare
    Vorerkrankte haben Vorrang bei Impfungen in Bremen
    danielweitzel am 05.03.2021 20:52
    Guten Abend, ich werde in Kürze Vater, aber mir ist völlig unklar, wie dass Land Bremen dies wissen sollte und mir ist nicht klar, wo ich meinen ...
    Die Miete frisst das Bafög auf
    MaxHeinken am 05.03.2021 20:37
    Letztendlich geht ja nicht um den Einzelfall, sondern um den Bundesvergleich....
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