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Einigung auf härteres Vorgehen gegen Steuerbetrüger

25.02.2011 0 Kommentare

Berlin. Steuerbetrüger kommen bei einer Selbstanzeige nicht mehr so einfach ohne Strafe davon. Sie müssen sich auf noch höhere Hürden einstellen als bisher von der Koalition geplant.

  • Steuererklärung
    Steuererklärung (dpa)

    In schweren Fällen müssen reuige Steuerhinterzieher bei einer Selbstanzeige künftig einen Zuschlag von fünf Prozent auf den hinterzogenen Betrag entrichten. Die Extra-Abgabe soll bei Schwarzgeld von mehr als 50 000 Euro fällig werden. Bei niedrigeren Summen hingegen sollen keine weiteren Sanktionen gelten.

    Auf diesen Kompromiss verständigten sich die Finanzexperten von Union und FDP am Freitag in Berlin. Die ursprünglichen Gesetzespläne von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) würden so verschärft.

    Zwischen Union und FDP war eine zusätzliche Abgabe bei der "strafbefreienden Selbstanzeige" von Steuerbetrügern lange umstritten. Die FDP lehnte einen Extra-Zuschlag zunächst ab. Die Union und die Bundesländer hatten dagegen gefordert, dass Steuerbetrüger bei einer Selbstanzeige zusätzlich zu Steuerschuld und Verzugszinsen einen weiteren Betrag entrichten müssten.

    Die Unionspolitiker Klaus-Peter Flosbach und Manfred Kolbe erklärten zu dem Kompromiss: "Die strafbefreiende Selbstanzeige wird es in schweren Fällen nicht mehr zum Nulltarif geben."

    Zusammen mit den anderen Maßnahmen werde es taktische Spielereien mit der Selbstanzeige nicht mehr geben. "Die Zeiten, in denen die strafbefreiende Selbstanzeige noch bequem als letzte Ausfahrt vor der Entdeckung genutzt werden konnte, sind nun endgültig vorbei."

    Nach Angaben des finanzpolitischen Sprechers der FDP-Faktion, Volker Wissing, bleibt die strafbefreiende Selbstanzeige im Kern und als effektives Instrument der Finanzverwaltung erhalten.

    Durch den Kompromiss führe die strafbefreiende Selbstanzeige nicht zu einer Besserstellung von Steuerhinterziehern im Vergleich zu ehrlichen Steuerzahlern. FDP-Experte Daniel Volk sagte, in Alltagsfällen bleibe es bei der strafbefreienden Selbstanzeige.

    Ohne einen Extra-Zuschlag kämen Steuerbetrüger - auch im großen Stil - bei der strafbefreienden Selbstanzeige wie bisher nur mit dem üblichen Nachzahlungszins von sechs Prozent davon. Sie würden damit genauso behandelt wie säumige ehrliche Steuerzahler.

    Wegen der Koalitionsdifferenzen waren die abschließenden Beratungen über das "Schwarzgeldbekämpfungsgesetz" verschoben worden. Die Gesetzespläne sollten eigentlich schon diese Woche im Bundestag verabschiedet werden. Sie könnten nun Mitte März beschlossen werden.

    Die schwarz-gelbe Koalition will an der "strafbefreienden Selbstanzeige" festhalten, aber die Regeln verschärfen. Generell soll der Missbrauch dieses zuletzt - nach Auftauchen von Kontodaten und Steuer-CD - massenhaft genutzten Instruments verhindert werden.

    Künftig sollen reuige Steuerhinterzieher bei einer Selbstanzeige nur straffrei bleiben, bevor sie von einer Steuerprüfung erfahren. Auch müssen Betrüger ihre Schwarzgeld-Geschäfte umfassend offenlegen. Die Teil-Selbstanzeige, mit der sie sich scheibchenweise - je nach Entdeckungsrisiko - erklären, soll nicht mehr möglich sein. Für die, die vor Inkrafttreten des Gesetzes in einer Selbstanzeige nur einen Teil offenbart haben, soll dies nach bisherigen Plänen nicht gelten.

    Richard Pitterle von den Linken kritisierte, auch nach dem Koalitionskompromiss bleibe Steuerbetrug finanziell attraktiver als Steuerehrlichkeit, solange man sich selbst anzeigt. "Das ist mit dem im Grundgesetz verbürgten Gleichheitsgrundsatz unvereinbar." Der Zuschlag von fünf Prozent reiche nicht aus, um die vorhandene Gerechtigkeitslücke zu schließen. (dpa)

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    • Politik
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    christasilva am 20.01.2021 12:04
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