
"Das Amt befindet sich derzeit in einem labilen Zustand, die Funktionsfähigkeit ist in Teilbereichen gestört", schreibt der frühere Thüringer Innenminister Karl Heinz Gasser (CDU) darin. Er untersuchte die Arbeitsweise der Verfassungsschützer damals. So sei das für Rechtsextremismus zuständige Referat zu jenem Zeitpunkt gar nicht mehr existent gewesen. Zwar sollte die Arbeit von einem anderen Referat übernommen werden, doch die interne Aufgabenverteilung sei den Mitarbeitern unklar gewesen. Wenige Monate später starteten die Mitglieder des NSU ihre Mordserie.
Aber auch Dokumente aus dem vergangenen Jahr sind auf der Website zugänglich. Einige von ihnen entstanden direkt nach der Aufdeckung des NSU. Unter anderem gibt ein Papier des sächsischen Verfassungsschutzes Aufschluss darüber, zu welchen Sachsen Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt Kontakt gehabt haben sollen. Auch hier heißt es: "VS – Nur für den Dienstgebrauch". Die Abkürzung "VS" steht für Verschlusssache, die Unterlagen sind also vertraulich und sollten die Ämter nicht verlassen.
In den Sicherheitsbehörden sorgten die Veröffentlichungen deswegen für Ärger: Zwar sei man an größtmöglicher Transparenz bei der Aufarbeitung der Ermittlungspannen zum NSU interessiert. "Es ist aber nach wie vor unangenehm, wenn Dokumente, die nicht für jeden bestimmt sind, an die Öffentlichkeit gelangen", heißt es aus Sicherheitskreisen. Seit Anfang Juli haben die Betreiber von "NSUleaks" sieben Papiere zum Download auf ihrer Seite bereitgestellt, die meisten kommen aus den Landesämtern in Sachsen und Thüringen.
Derzeit werde untersucht, ob die veröffentlichten Dokumente vom Verfassungsschutz oder aus anderer Quelle stammen, heißt es aufseiten der Sicherheitsbehörden. Vorgehen könne man gegen die Website nicht. Denn: Selbst wenn "NSUleaks" vom Netz genommen wird, kann es sofort ein neues Blog desselben Inhalts geben. So könne derzeit nicht viel mehr getan werden, als die Internetseite täglich zu beobachten, heißt es aus Sicherheitskreisen.
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Klar die größte Gefahr stellt ein ...