Bitte melden Sie sich an, um den Kommentarbereich zu nutzen.
In Straßburg geklagt hatten die Angehörigen von fünf Personen, darunter ein Kind, die 2000 und 2002 bei bewaffneten Überfällen von russischen Militärs getötet worden waren. In einem Fall war ein 24-Jähriger von 15 maskierten Männern bei einer Hausdurchsuchung entführt worden und nie wieder aufgetaucht.
In einem zweiten Fall hatten Militärs das Feuer auf einen Lastwagen eröffnet, in dem vier Personen saßen. Anschließend hatten die Angreifer mit einer Granate das Fahrzeug mit den verletzten Insassen an Bord in Brand gesteckt.
Die russische Regierung habe nicht überzeugend erklärt, dass dieser Angriff zur Abwehr von Terrorismus zwingend erforderlich gewesen sei, befanden die Straßburger Richter. Die Justiz habe außerdem nicht wirkungsvoll ermittelt, um die Fälle aufzuklären und habe zudem nicht ausreichend mit dem EGMR zusammengearbeitet. (dpa)
|
job4u ist die regionale Plattform, wenn es um Lehren und Lernen geht. Neben dem WESER-KURIER, der Handelskammer und der Handwerkskammer Bremen machen sich hiesige Firmen für junge Leute stark.