
«Wir müssen die Opfer und das Schutzbedürfnis der Öffentlichkeit in den Vordergrund stellen und nicht die Täter schützen», sagte Herrmann der «Passauer Neuen Presse». Deswegen müsse die Möglichkeit der Sicherungsverwahrung erweitert und nicht eingeschränkt werden.
Nach den Plänen von Leutheusser-Schnarrenberger soll die Sicherungsverwahrung künftig nur noch in absoluten Ausnahmen möglich sein. Sie soll auf schwere Fälle wie Sexual- und Gewalttäter beschränkt werden. Bei der Sicherungsverwahrung bleiben Täter, bei denen die Gefahr eines Rückfalls besteht, auch nach dem Haftende eingesperrt. Mit den Reformplänen reagiert die Politik auf Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.
Der Vorsitzende der Justizministerkonferenz, Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne), unterstützt die Pläne. «Es ist sehr konsequent und letztlich sogar zwingend, wenn man die Entscheidung des EGMR richtig liest, auf die nachträgliche Sicherungsverwahrung zu verzichten», sagte Steffen dem «Hamburger Abendblatt». Der Union riet er, die Reform mitzutragen. Niemand könne ein Interesse daran haben, dass der Rechtszustand weiter unübersichtlich und widersprüchlich bleibe. (dpa)
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