
Er war führender Neonazi in der Thüringer Szene. Zu seinen Freunden zählten Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos, Ralf Wohlleben, Holger G. und Carsten S.
Die einen haben erst zehn Menschen erschossen und dann sich selbst. Die anderen müssen sich vor dem Oberlandesgericht München wegen Mitgliedschaft oder Unterstützung der Neonazi-Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) verantworten. Gestern saß André K. im Zeugenstand und sollte über seine Freunde Auskunft geben.
K. flüchtete sich in Erinnerungslücken. Eine Neuigkeit aber gab der 38-jährige gleich zu Beginn preis. Er sagte, am Tag der Razzia in Böhnhardts Wohnung und Garage im Januar 1998 habe dieser ihn angerufen. Es war der Tag, an dem Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe untertauchten, laut Anklage spätestens im Untergrund den NSU gründeten und zu morden begannen. K. erklärte, er habe sich mit Böhnhardt vor dessen Haus getroffen. Dort habe dieser ihm seine Flucht angekündigt. Er will jedoch nicht gewusst haben, dass die drei auf „unabsehbare Zeit“ abtauchen würden. Richter Manfred Götzl fragte penibel nach. Doch an Konkretes wollte sich der Zeuge den ganzen Verhandlungstag lang nicht erinnern.
K. berichtete immerhin, dass er versucht habe, für das Trio Pässe zu besorgen. Er sagte nicht, von wem und wie er den Auftrag erhielt. Aber dass er nur leere Ausweise von „einem Typen“ überreicht bekam und dafür „1000 oder 1500 DM“ bezahlt habe, das sagte er doch. Dass K. im August 1998 für das untergetauchte Trio in Südafrika eine Unterkunft suchte, hatte er schon bei seiner ersten Vernehmung im November gesagt. Die Befragung damals war ähnlich mühsam wie an diesem Tag.
K. belastete seine alten Freunde nicht. Nur einen, Tino B. Einst wie er führender Neonazi in Jena und enger Vertrauter, dann enttarnter Informant des Thüringer Verfassungsschutzes. K. sagte: „Ich weiß, dass ich definitiv mit Tino B. über die Drei geredet habe, er hatte den Typen ja vermittelt“. Den Typen, der die Pässe besorgt hat.
Unterdessen hat die Verteidigung der Hauptangeklagten Zschäpe gestern einen weiteren Befangenheitsantrag gestellt. Der beisitzende Richter Peter Lang habe einen Ordner mit der handschriftlichen Aufschrift „NSU“ in den Saal gebracht, sagte Zschäpes Anwalt Wolfgang Heer zur Begründung. Daraus sei zu schließen, dass der Richter das Bestehen der terroristischen Vereinigung NSU bereits für erwiesen halte. Dies sei jedoch „einer der zentralen Gegenstände der gerichtlichen Untersuchung“.
Die Bundesanwaltschaft trat dem Antrag entgegen. Die Beschriftung biete „bei der gebotenen vernünftigen Würdigung“ keinen Anlass, an der Unparteilichkeit des Richters zu zweifeln, sagte Oberstaatsanwältin Anette Greger. Ein Nebenklage-Anwalt merkte an, dass im Sitzungssaal etwa 600 Ordner stehen, die alle mit „Nationalsozialistischer Untergrund – NSU“ beschriftet sind. Dabei handelt es sich jedoch um Ermittlungsakten der Bundesanwaltschaft, die nicht vom Gericht beschriftet wurden.
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Wie bei den Waldbränden in der Lüneburger Heide 1975.