
Sie wurden unter anderem wegen Beihilfe zur Tötung von zwölf Personen schuldig gesprochen, wie aus den Gerichtsunterlagen hervorging.
Bei dem Anschlag am 12. Januar 2016 im Istanbuler Altstadtviertel Sultanahmet waren zwölf Deutsche getötet und 16 weitere Menschen verletzt worden.
Ein Iraker erhielt demnach unter anderem wegen Mitgliedschaft in der Terrormiliz Daesch eine mehrjährige Haftstrafe, wurde aber zunächst wegen der langen Dauer der Untersuchungshaft entlassen. Mehrere Beschuldigte wurden freigesprochen.
Der Prozess hatte im Juli 2016 begonnen. Schon an vergangenen Verhandlungstagen war ein Abschluss des Verfahrens erwartet worden. Dazu kam es nicht, unter anderem wegen Krankheitsfällen und eines überraschenden Wechsels der Richter und Beisitzer.
Die Behörden identifizierten den Attentäter als den 1988 in Saudi-Arabien geborenen Syrer Nabil Fadli. Laut Gerichtsunterlagen war Fadli Daesch-Anhänger und ließ sich rund einen Monat vor dem Attentat von Syrien in die Türkei schmuggeln. Der Daesch hatte sich nicht zu der Tat bekannt. (dpa)
Der WESER-KURIER verwendet den Begriff "Islamischer Staat" nicht, weil diese Terrorgruppe weder religiös motiviert noch ein Staat ist. Wir sprechen wie ihre Gegner von Daesch.
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