
Das Infektionsschutzgesetz kann ein scharfes Schwert sein. Um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern, kann es die Grundrechte einschränken. Die Freiheit der Person, die Versammlungsfreiheit und auch die Unverletzlichkeit der Wohnung stehen zur Disposition. Wenn in Bremen jetzt erste Vorbereitungen getroffen werden, um einen Krisenstab einzurichten, der die Ausbreitung des neuen Coronavirus unterbinden soll, muss man von den Verantwortlichen Augenmaß verlangen. Covid-19 ist nicht die Pest, das Mittelalter ist lange her. Dass ganze Landstriche entvölkert werden, ist nach dem bisherigen Kenntnisstand nicht zu befürchten.
Das Risiko, hierzulande durch Krankheiten ums Leben zu kommen, liegt tatsächlich ganz woanders: Herz-Kreislauferkrankungen und Lungenkrebs stehen an der Spitze der Todesursachen in Deutschland. Beides hat auch mit dem Lebensstil zu tun: Die Art der Ernährung, das Maß an Bewegung und die Menge des Tabakgenusses sind am Ende viel gefährlicher. Aber nirgendwo gibt es deswegen Krisenstäbe. Im Gegenteil: Wer deswegen die Rechte des Einzelnen einschränken will, muss mit echtem Widerstand rechnen.
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