
Die SPD im Bundestag wirbt für eine parteiübergreifende Initiative, um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche zu lockern.
Justizminister Heiko Maas (SPD) unterstützt den Plan, den entsprechenden Paragrafen 219a ersatzlos zu streichen. Die Regelung erschwere Frauen in extremen Notlagen den Zugang zu Informationen. Auch die Bremer Gesundheitssenatorin Eva Quante-Brandt (SPD) spricht sich für eine Abschaffung aus. "Frauen, die sich in Notlagen befinden, müssen Zugang zu Informationen erhalten", teilte Senatorin Quante-Brandt am Montag mit. Anlaufstellen nicht benennen zu können und Frauenärztinnen oder Frauenärzte zu bestrafen, sei nicht zeitgemäß.
Hintergrund ist ein Urteil des Amtsgerichts Gießen von vergangener Woche: Danach muss eine Ärztin wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche 6000 Euro Geldstrafe zahlen.
Interfraktionelle Initiative von Frauen denkbar
Auch die Grünen im Bundestag erarbeiten gerade einen eigenen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Regelung, wie die Angeordnete und frühere Bundesministerin Renate Künast erklärte. Der Paragraf 219a StGB stamme „direkt aus Absurdistan“ und gehöre ersatzlos abgeschafft. „Eine Abtreibung ist nicht strafbar, darum darf eine Information darüber auch nicht strafbar sein“, erklärte sie.
Künast betonte, der Bundestag sei Gesetzgeber, er könne nicht ewig auf eine neue Bundesregierung warten. Eine Mehrheit im Parlament sei möglich. „Notfalls müssen sich die Frauen der Fraktionen zusammenschließen und einen gemeinsamen Kompromiss finden.“
Högl sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, ein Vorgehen über Fraktionsgrenzen hinweg habe sich schon früher bewährt, zum Beispiel beim Sexualstrafrecht und bei der Frauenquote.
Der parlamentarische Geschäftsführer der Linken, Jan Korte, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, er begrüße, dass nun auch die SPD aktiv werde. Die Linkspartei hatte bereits vor zwei Wochen einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Paragrafen 219a ins Parlament eingebracht.
Auch die FDP sieht den umstrittenen Paragrafen als überholt an. Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae schlug eine moderate Änderung vor, so dass sich Ärzte nur dann strafbar machen, wenn sie „in grob anstößiger Weise“ darauf aufmerksam machen, dass sie Abtreibungen vornehmen.
Der Unionsfraktion wäre ebenfalls eine Überarbeitung des Gesetzestextes lieber als dessen Streichung. „Eine Aufhebung des Werbeverbots kommt für uns nicht infrage“, sagte Elisabeth Winkelmeier-Becker, Rechtspolitikerin der Union, dem RND. „Es kann höchstens um eine klarere Abgrenzung zwischen Werbung und Information gehen.“
Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) ist gegen eine Lockerung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche. "Es geht um den verfassungsrechtlich gewährleisteten Schutz ungeborenen Lebens", sagte er der Online-Ausgabe der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Eine Aufhebung des Werbeverbots hätte nach seiner Ansicht zur Folge, "dass Schwangerschaftsabbrüche regulierungsfrei beworben werden dürften - und sei es in noch so anstößiger und kommerzialisierender Art und Weise". Das sei mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unvereinbar. (dpa/wk)
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