
Die Länder sollen freie Hand für die Öffnung von Schulen und Kitas bekommen - der Lockdown in Deutschland soll aber weitgehend bis Mitte März verlängert werden. Das sieht eine neue Vorlage, die dem WESER-KURIER vorliegt, für die Beratungen von Bund und Ländern über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie an diesem Mittwoch vor. Eine Ausnahme soll es demnach für Friseure geben, die unter strikten Hygiene-Auflagen bereits Anfang März wieder öffnen könnten. Die wichtigsten Punkte in der Übersicht:
Dieser sieht vor, dass die besonders umstrittene Öffnung von Schulen und Kitas praktisch in das Ermessen der einzelnen Länder gestellt wird. „Die Länder entscheiden im Rahmen ihrer Kultushoheit über die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und die Ausweitung des Angebots der Kindertagesbetreuung“, heißt es in dem Papier, über das Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder am Nachmittag (Beginn: 14 Uhr) beraten will. Die Öffnungen im Betreuungs- und Bildungsbereich haben laut dem Papier aber Priorität.
Friseurbetriebe können der Vorlage zufolge „unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie unter Nutzung medizinischer Masken“ den Betrieb am 1. März wieder aufnehmen. Begründet wird dies mit der „Bedeutung von Friseuren für die Körperhygiene“, insbesondere ältere Menschen seien darauf angewiesen.
Die Reduzierung der Kontakte in der Corona-Pandemie bleibt weiterhin eines der erklärten Ziele von Bund und Ländern. „Private Zusammenkünfte sind weiterhin nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet“, heißt es in der Vorlage. Private Reisen und Besuche sollen nach Möglichkeit unterlassen werden, gleiches gilt auch für überregionale Tagesausflüge. Das Tragen von medizinischen Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften soll weiterhin Pflicht sein.
Offen bleibt, wie es für den Großteil der von der corona-bedingten Schließung betroffenen Bereiche weitergehen wird - also vor allem für weite Teile des Einzelhandels, Restaurants, Hotels, Museen, Klubs, Theater und Konzerthäuser.
Zum einen wird in dem Papier vorgeschlagen, darüber in einer weiteren Besprechung am 10. März zu beraten. Alternativ werden nächste Öffnungsschritte „bei einer stabilen deutschlandweiten 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner“ vorgeschlagen. „Dieser nächste Öffnungsschritt soll die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 20 qm umfassen, die Öffnung von Museen und Galerien sowie die Öffnung der noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe umfassen.“
Unverändert bleiben laut der Vorlage die im Januar in Kraft getretenen Vorgaben zum Homeoffice. „Dazu gilt, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen“, heißt es in dem Papier. Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Länderchefs fordern die Arbeitgeber demnach auf, die im Januar verabschiedete Arbeitsschutzverordnung umzusetzen. Präsenzpersonal soll demnach reduziert oder die Büros gleich ganz geschlossen werden.
Die Zahl der binnen sieben Tagen gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Sieben-Tage-Inzidenz) lag laut RKI am Mittwochmorgen bundesweit bei 68. Auf diesem Niveau hatte der Wert zuletzt am 24. Oktober (68,4) gelegen. Eine Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 hatte es zuletzt am 20. Oktober (48,6) gegeben.
Bleiben soll es bei den Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich, bei der Verpflichtung zum Tragen wirksamer Masken im Geschäften und in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie bei der Aufforderung, nicht notwendige private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - zu unterlassen. Bestehen bleibt auch die Aufforderung, wo immer möglich im Homeoffice zu arbeiten.
In der Vorlage heißt es, Bund und Länder seien „weiterhin optimistisch, dass allen Bürgerinnen und Bürgern spätestens bis zum Ende des Sommers ein Impfangebot gemacht werden kann“. Dies sei nach den von den Herstellern zugesagten Zulassungsdaten und Liefervolumen erreichbar. Zur Unterstützung von Tests in Alten- und Pflegeeinrichtungen soll die Unterstützung der Bundeswehr überall dort bis Ostern verlängert werden, wo sich kurzfristig keine zivilen Kräfte über die Bundesagentur für Arbeit finden lassen.
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