
Der geplante Mietendeckel des Berliner Senats verstößt nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums gegen das Grundgesetz. Das Land Berlin sei „kompetenzrechtlich gehindert“ Gesetze zur Mietenbegrenzung zu erlassen, schreibt das Innenministerium in einer Mail an den Berliner CDU-Bundestagsabgeordneten Kai Wegner, die die Berliner CDU am Samstag veröffentlichte. Der Grund: Die Mietpreisbegrenzung sei bereits durch den Bund „umfassend und abschließend geregelt“ worden.
Weiter heißt es demnach aus Horst Seehofers (CSU) Ministerium: Solche Entscheidungen des zuständigen Bundesgesetzgebers dürften nicht durch Einzelentscheidungen eines Landes „verfälscht werden“. Die „Gesetzgebungskompetenz der Länder“ sei daher „gesperrt“. Die „Berliner Morgenpost“ hatte zuerst darüber berichtet.
Die Juristen im Bundesinnenministerium halten aber auch einzelne Punkte des geplanten Berliner Mietendeckel-Gesetzes für problematisch. Der Gesetzentwurf greife in die Eigentumsfreiheit der Wohnungseigentümer ein, heißt es in der Mail, die bereits am 31. Oktober verschickt wurde. Vom geplanten Mietenstopp würden zudem alle Vermieter ohne Unterschied erfasst. Auch würden steigende Preise der Instandhaltung nicht berücksichtigt.
Der Wissenschaftliche Dienst des Berliner Abgeordnetenhauses war ebenfalls zu dem Schluss gekommen, dass das rückwirkende Einfrieren der Mieten auf dem Niveau vom 18. Juni 2019 aus rechtsstaatlichen Gründen bedenklich sei.
Die rot-rot-grüne Berliner Koalition will bis Anfang kommenden Jahres ein bundesweit bisher einmaliges Mietendeckel-Gesetz beschließen. Geplant ist, die Mieten für fünf Jahre einzufrieren und für Neuvermietungen Obergrenzen je nach Alter und Ausstattung der Wohnung festzulegen. In bestimmten Fällen sollen auch Mietsenkungen möglich sein.
Auch in Bremen wurde ein Mietendeckel in der rot-grün-roten Regierung zuletzt kontrovers diskutiert. Auf ihrem Landesparteitag in Oslebshausen hatte die Bremer Linke am vergangenen Wochenende die Bürgerschaftsfraktion damit beauftragt, konkrete Vorschläge für einen Mietendeckel nach Berliner Vorbild zu erarbeiten. Die Partei hatte den Schritt damit begründet, dass „fast die Hälfte aller Bremerinnen und Bremer mehr als 30 Prozent des verfügbaren Einkommens für Wohnen ausgeben“ müsse. Zudem verwies die Linke auf den Koalitionsvertrag, in dem es heißt, dass es einen Mietendeckel für Bremen geben könne. Bremens Bausenatorin Maike Schaefer (Grüne) erteilte dem Vorschlag der Linken in dieser Woche eine Absage. Sie verwies darauf, dass die Lage am Bremer Wohnungsmarkt deutlich weniger angespannt als in Berlin sei. Sie sehe deshalb derzeit keine Erfordernisse für einen Stopp von Mieterhöhungen in Bremen.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Wegner kritisierte mit Blick auf die Berliner Pläne nun: „Rot-Rot-Grün produziert ein verfassungswidriges Gesetz mit Ansage.“ Wenn ein Gericht den Mietendeckel später kippen würde, drohe „Chaos“. Auf die Mieter kämen hohe Nachzahlungen zu. Berlin wäre über Jahre ohne einen rechtssicheren Mietspiegel. Schon jetzt richte das geplante Gesetz Schaden an, weil Mieten erhöht und Sanierungen zurückgestellt würden. (sei/dpa)
job4u ist die regionale Plattform, wenn es um Lehren und Lernen geht. Neben dem WESER-KURIER, der Handelskammer und der Handwerkskammer Bremen machen sich hiesige Firmen für junge Leute stark.