
An diesem Mittwoch beraten Bund und Länder einmal mehr über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie. Bereits im Vorfeld haben Lockerungsbefürworter ebenso wie Vertreter eines vorsichtigen Kurses massiv für ihre Linie geworben.
An der Beschlussvorlage wurde im Vorfeld des Treffens noch einmal gefeilt. Ursprünglich waren in dem Papier Lockerungen der geltenden Kontaktbeschränkungen an Ostern geplant. Vom 2. bis 5. April sollten Verwandtenbesuche möglich sein, auch wenn mehr als zwei Hausstände oder mehr als fünf Personen über 14 Jahre zusammenkommen. In einer aktualisierten Fassung der Beschlussvorlage vom Mittwochmorgen, die dem WESER-KURIER vorliegt, tauchen die Lockerungen zu Ostern nicht mehr auf.
Aus der Beschlussvorlage geht zudem hervor, dass Bund und Länder den derzeit gültigen Lockdown zwar bis zum 28. März verlängern wollen, Kontaktbeschränkungen ab 8. März aber gelockert werden sollen.
Es sollen private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich sein. Sie bleiben jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. In Regionen mit geringeren Inzidenzen könnten die Vorgaben sogar noch weiter gelockert werden, dann wären bis zu zehn Personen aus zwei Haushalten bei einem Treffen erlaubt.
Außerdem stellte das Kanzleramt eine bundesweite Teststrategie vor, die bis Anfang April umgesetzt werden soll. Unter anderem sollen Schülerinnen und Schüler das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest pro Woche erhalten. Unternehmen sollen ihren in Präsenz Beschäftigten mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche anbieten. Zudem soll auch bei weiteren Schulformen der Wechsel- und Präsenzunterricht eingeführt werden.
Nachdem Anfang der Woche bereits Friseure wieder geöffnet worden sind, sollen nach dem Willen der Bundesregierung in einem zweiten Schritt Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte in allen Bundesländern geöffnet werden. Auch sogenannte körpernahe Dienstleistungsbetriebe sollen dann wieder öffnen dürfen. In weiteren Schritten sollen dann abhängig vom Infektionsgeschehen etwa auch Kinos, Außengastronomie oder Theater geöffnet werden können. Gleiches gilt auch für Museen und Zoos, die ab einer Inzidenz von 35 oder niedriger wieder öffnen dürfen. Auch eine frühere Öffnung mit vorheriger Terminbuchung soll möglich sein - dafür wird in der aktualisierten Beschlussvorlage eine Inzidenz von unter 100 als Voraussetzung genannt.
Auch im Sport soll es erste Lockerungen geben. Demnach soll Sport ab einer Inzidenz von 35 wieder in kleinen Gruppen von bis zu zehn Menschen, jedoch nur draußen und kontaktfrei, möglich sein. Somit wäre Fitnesstraining oder Joggen in Gruppen möglich, jedoch kein Fußball oder Basketball. Kontaktfreier Sport in einer Halle oder einem Fitnessstudio und Kontaktsport unter freiem Himmel sollen erst dann wieder möglich sein, wenn in einer Region die Inzidenz über zwei Wochen konstant unter 35 liegt.
Sollten die Infektionszahlen wieder steigen, soll laut der Vorlage eine Notbremse greifen. Ab einem noch zu bestimmenden Wert sollen dann automatisch und ohne einen neuerlichen Beschluss die aktuellen Corona-Regeln greifen.
job4u ist die regionale Plattform, wenn es um Lehren und Lernen geht. Neben dem WESER-KURIER, der Handelskammer und der Handwerkskammer Bremen machen sich hiesige Firmen für junge Leute stark.