
So einfach erledigen lässt sie sich nicht – die schwarze Null. Denn sie steht im Grundgesetz, und wer sie abschaffen möchte, braucht eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Das Unterfangen ist derzeit also aussichtslos, weil die Union zusammen mit der FDP locker die nötige Sperrminorität aufbringt. CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak betonte am Montag nochmals, ein „Rütteln an der schwarzen Null oder der Schuldenbremse“ werde es nicht geben. Daher konnte die SPD auf ihrem Parteitag auch nur beschließen, sie „perspektivisch“ abzuschaffen.
Die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer hat schon vor einigen Tagen gesagt, für ihre Partei gelte das Grundgesetz. Dort steht seit 2009 der Kernsatz: „Die Haushalte von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen.“ In konjunkturellen Normallagen – worunter man Wachstumsphasen verstehen kann – ist eine Neuverschuldung also nicht zulässig. Möglich ist es jedoch in einer „von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung“. Bisher hat sich die nicht ergeben, denn seit Einführung der Schuldenbremse ist die deutsche Wirtschaft meist gewachsen, seit 2014 hat der Bundesetat zudem Überschüsse erzielt.
Zur Schuldenbremse gehört allerdings auch eine Sonderregel für den Bundeshaushalt: Der Kernsatz – Ausgleich ohne Kredite – gilt demnach als erfüllt, wenn die neuen Schulden nicht höher als 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts liegen. Anders gesagt: Die schwarze Null wird eingehalten, wenn die neuen Kredite diese Grenze nicht überschreiten. Im Etat 2020 ist die mögliche Neuverschuldung auf maximal 12,48 Milliarden Euro begrenzt. Diesen Spielraum könnte die Koalition also nutzen, ohne die Verfassung zu verletzen.
Die Union lehnt das bisher ab. Die Begründung: Die Einnahmen aus Steuern reichen, um die Ausgaben zu finanzieren. Zumal auch noch eine Rücklage in Höhe von 40 Milliarden Euro aus den Überschüssen angelegt wurde und sich Ausgabenreste in Milliardenhöhe angesammelt haben, weil Mittel aus einigen Programmen – für die Kommunen oder im Energie- und Klimafonds – nicht abfließen.
Andererseits betont die SPD den seit Jahren debattierten Investitionsstau vor allem in den Kommunen. Die neuen Parteichefs Saskia Esken und Norbert Walter-Borjans wollen ein auf zehn Jahre angelegtes Ausgabenprogramm und verweisen, was die Höhe betrifft, auf die Forderung des Bundesverbandes der deutschen Industrie (BDI) und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB): 450 Milliarden Euro, aus neuen Schulden finanziert. Gefördert werden sollen Investitionen in den Kommunen, für die weitere Digitalisierung, insbesondere beim Breitbandausbau, auch in Klimaprojekte und die Bildung.
Die Grünen schlagen ein kreditfinanziertes Programm mit jährlich 35 Milliarden Euro vor. Im Bundesetat lässt sich das nicht machen wegen der Schuldenbremse. Der Ausweg laut BDI, DGB und Grünen: eine Umwegverschuldung über ein Sondervermögen oder eine Investitionsgesellschaft, also quasi einen ausgelagerten Nebenhaushalt. Der müsste allerdings die EU-Schuldenregel beachten, die nicht mehr als drei Prozent Neuverschuldung pro Jahr zulässt und einen Deckel bei 60 Prozent vorschreibt, jeweils gemessen am Bruttoinlandsprodukt.
Aus Sicht der Union wäre somit eine Koalition mit den Grünen keine bessere Lösung – auch da müsste sie über eine höhere Neuverschuldung verhandeln. In einer schwarz-grün-gelben Koalition würde die FDP als Korrektiv vielleicht auf mehr Haushaltsdisziplin dringen, aber auch hier würden die Grünen ihren Investitionstopf zur Bedingung machen. Er fiele dann eben kleiner aus. Gut möglich also, dass die Union vorerst ein Nachgeben an die SPD vorzieht, falls diese tatsächlich auf mehr neuen Schulden für Investitionen beharrt – im Rahmen der Schuldenbremse. Ziemiak sagte, deren finanzieller Spielraum werde überschätzt. Es gehe ja nur um einen einstelligen Milliardenbetrag.
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wir wissen, man/frau lernt nie aus.
bei der belebung des walls ... schon vor jahren initiiert ... ist bislang noch ...