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Der Staat geht unter die Hacker

Norbert Holst 22.12.20170 Kommentare

Mit einer Welle von Gesetzen hat die Große Koalition in diesem Jahr den Datenschutz ausgehöhlt. Längst hat das Ringen um die Deutungshoheit begonnen, welchen Stellenwert er haben darf.

  • Die amtliche Gier nach Daten hat gigantische Ausmaße erreicht.
    Die amtliche Gier nach Daten hat gigantische Ausmaße erreicht. (dpa)

    Am Ende des Jahres hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière noch einmal richtig vorgelegt: Der umstrittene Testlauf zur Gesichtserkennung mit Überwachungskameras im Berliner Bahnhof Südkreuz wird um sechs Monate verlängert. Der CDU-Politiker zeigte sich von den Ergebnissen des Projekts schwer begeistert: Bei einem weiterhin positiven Verlauf will er die biometrische Videoüberwachung flächendeckend einführen, er verspricht sich davon „einen erheblichen Mehrwert für die Fahndung nach Terroristen und Schwerverbrechern“.

    Man kennt diese Argumentation, durch stetiges Wiederholen wird sie nicht besser. Natürlich weiß auch der Minister, dass islamistische Attentäter den eigenen Tod billigend in Kauf nehmen, es gibt also null Abschreckung. Und er weiß auch, dass gesuchte Verbrecher die Gesichtserkennung mit banalen Mitteln  austricksen können – etwa mit einer bunt-poppigen Brille.

    Die meisten haben nichts dagegen, wenn Videokameras gezielt und anlassbezogen zum Einsatz kommen, beispielsweise an Kriminalitätsschwerpunkten wie Bahnhöfen. Doch mit der  Gesichtserkennung sollen die Bürger anlasslos und großflächig überwacht werden. De Maizières Plan ist nichts anderes als ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte.

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    Union und SPD haben mit der Änderung des Personalausweisgesetzes bereits den Weg geebnet. Im Mai haben sie im Bundestag beschlossen, dass künftig alle digitalen Passbilder in einem automatisierten Verfahren an die Sicherheitsbehörden weitergegeben werden. So sichert sich der Staat die biometrischen Daten von jedem einzelnen Bürger – und damit den Baustein für eine vernetzte Videoüberwachung.

    Bisher war die Weitergabe solcher Daten nur in begrenztem Umfang erlaubt. Der Ex-Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar spricht von einem „Big-Brother-Gesetz“. Es ist ein schmaler Grat zwischen Terrorabwehr und Überwachung. Deshalb haben das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof in einer ganzen Serie von Urteilen zum Datenschutz eine klare Linie vorgegeben: Die Politik muss bei der Einschränkung von Freiheitsrechten immer die Verhältnismäßigkeit wahren.

    Einsatz von Staatstrojanern erleichtert

    Doch die Große Koalition hat 2017 nichts unversucht gelassen, gerade diese Vorgabe auszuhebeln. So darf das Bundeskriminalamt künftig die persönlichen Daten von jährlich 170 Millionen Flugpassagieren analysieren und langfristig speichern. Ziel dieser anlasslosen Massenüberwachung ist es vor allem, auffällige Reisemuster von terroristischen „Schläfern“ aufzuspüren.

    Das Gesetz ermöglicht eine Art Rasterfahndung. Doch die hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil von 2006 eigentlich auf das Vorliegen einer akuten Gefahr beschränkt. Im Juni hat Schwarz-Rot den Einsatz sogenannter Staatstrojaner erleichtert. Mit dieser Schadsoftware soll die Verschlüsselungstechnik bei Diensten wie Whatsapp oder Skype geknackt werden.

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    Die Technik soll auch bei kleineren Delikten eingesetzt werden. Die speziellen Schnüffelprogramme dafür kommen aus der neu eingerichteten Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (Zitis) in München. Anders gesagt: Der Staat geht unter die Hacker. Und das in großem Stil, 2022 soll Zitis rund 400 Mitarbeiter haben.

    Die amtliche Gier nach Daten hat gigantische Ausmaße erreicht. So hat allein die Berliner Polizei im vergangenen Jahr 112 Millionen Daten aus Funkzellenabfragen analysiert. Die Technik, bei der die Verbindungsdaten von Handy-Telefonaten, SMS-Nachrichten und mobilen Internetzugängen überprüft werden, kam überwiegend in Fällen von kleineren Delikten zum Einsatz. Viel seltener ging es um schwere Straftaten.

    Minister stellt Recht auf informationelle Selbstbestimmung infrage

    Mit immer neuen Gesetzen höhlt die Große Koalition nicht nur den Datenschutz aus, auch verbal holt sie zum Gegenschlag aus. „Datenschutz war wichtiger als innere Sicherheit“, kritisierte etwa Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) vor wenigen Tagen und fordert von seiner Partei eine Kurskorrektur.

    Und der promovierte Jurist de Maizière, der die Welle von Anti-Terror-Gesetzen gerne politisch begründet, argumentiert plötzlich mit juristischer Haarspalterei, warum die berühmte Losung „Meine Daten gehören mir“ in seinen Augen nicht gelten darf. Damit stellt der Minister das Recht auf informationelle Selbstbestimmung an sich infrage. Längst hat das Ringen um die Deutungshoheit begonnen, welchen Stellenwert der Datenschutz in der modernen Gesellschaft haben soll.

    norbert.holst(at)weser-kurier.de

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    Leserkommentare

    Ohne Bargfrede und Kainz gegen Dortmund

    susanneundjens am 22.04.2018 12:21
    Kainz ist in der Tat kein Verlust. Bei Bargfrede sieht das anders aus Der war beim Sieg in Dortmund besonders gut. Immerhin kommt Delaney zurück.

    Werder enttäuscht beim VfB

    kikiDi55 am 22.04.2018 09:33
    Er ist schon einige Spieltage nicht in Form und hat ein körperliches Problem denk ich, denn man kann doch nicht in drei Spieltagen verlernen wie man ...
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