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Die Beschlüsse von Bund und Ländern in der Übersicht

Max Seidenfaden 23.03.2021 11 Kommentare

Mögliche Ausgangssperren und kein Urlaub in Deutschland: Bund und Länder haben sich am Dienstagmorgen auf die neuen Corona-Regeln geeinigt. Ein Überblick

  • Auch inländische Reisen sollen über Ostern vermieden werden.
    Auch inländische Reisen sollen über Ostern vermieden werden. (Annette Riedl / dpa)

    Fast zwölf Stunden dauerte die Bund-Länder-Konferenz am Montag, ehe sich Bundeskanzlerin Angela Merkel, die wichtigsten Corona-Minister und die Regierungschefs der Länder auf eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 18. April einigten. Neben der Verlängerung des Lockdowns einigten sich die Vertreter von Bund und Ländern auch auf weitere Punkte:

    Notbremse:

    Bereits bei der vergangenen Bund-Länder-Konferenz Anfang März wurde eine Notbremse beschlossen, die in Kreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gelten soll - nur umgesetzt wurde sie bislang äußerst spartanisch. Nun soll der Beschluss konsequent umgesetzt werden, Landkreise zudem noch weitere Maßnahmen ergreifen. Dazu gehören mögliche Ausgangsbeschränkungen, verschärfte Kontaktbeschränkungen oder auch eine Maskenpflicht im Auto, wenn mehr als ein Haushalt dort mitfahren.

    Oster-Lockdown:

    Erstmals in der Pandemie definierten Bund und Länder einmalige Ruhetage, an denen das öffentliche Leben in Deutschland nahezu stillgelegt wird. Vom 1. bis zum 5. April sollten die Geschäfte schließen und auch ein Versammlungsverbot herrschen. Nur einen Tag nach der Bund-Länder-Konferenz nahm Bundeskanzlerin Angela Merkel am Mittwoch die Regelung für die Osterruhe zurück.

    Reisen:

    Reisen über Ostern sind zwar nicht grundsätzlich untersagt, Bund und Länder appellieren aber an die Bürger, auf nicht zwingend notwendige Reisen zu verzichten. Ein Urlaub in Deutschland wird ohnehin schwierig, denn Hotels und Ferienwohnungen bleiben für Touristen geschlossen - Übernachtungen sind nur in Sonderfällen gestattet. Die Bundesländer Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz hatten sich dafür eingesetzt, über Ostern einen „kontaktarmen Urlaub“ zu ermöglichen, waren damit aber in den Verhandlungen gescheitert.

    Corona-Tests:

    Bereits bei der letzten Konferenz Anfang März wurden kostenlose Schnelltests für die Bürger beschlossen, die Umsetzung ist mittlerweile in allen Bundesländern erfolgt. (Wo Sie sich in Bremen kostenlos auf das Coronavirus testen lassen können, verraten wir ihnen hier.) In Schulen und Kitas sollen die Teststrecken zudem ausgebaut werden: schnellstmöglich soll es bei Lehrkräften, Kitabeschäftigen und Schülern zwei Tests pro Woche geben.

    Lockerungen in Modellprojekten: 

    Der Beschluss von Bund und Ländern sieht auch zeitlich befristete Modellprojekte in ausgewählten Regionen vor, in denen unter strengen Vorgaben einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens geöffnet werden sollen. „Zentrale Bedingungen dabei sind lückenlose negative Testergebnisse als Zugangskriterium, IT-gestützte Prozesse zur Kontaktverfolgung und gegebenenfalls auch zum Testnachweis, räumliche Abgrenzbarkeit auf der kommunalen Ebene, eine enge Rückkopplung an den Öffentlichen Gesundheitsdienst und klare Abbruchkriterien im Misserfolgsfalle“, heißt es in dem Beschluss. Wie ein solches Testregime aussehen kann, zeigt das Beispiel Tübingen, wo man mit einem aktuellen negativen Test das Kino besuchen oder einkaufen gehen kann.

    Regelungen für Unternehmen:

    Firmen sollen weiterhin das Arbeiten von zu Hause ermöglichen, um die Kontakte am Arbeitsplatz und auf dem Weg zu Arbeit zu reduzieren und, wo dies nicht möglich
    ist, ihren Beschäftigten regelmäßige Testangebote machen. Anfang April sollen die Wirtschaftsverbände einen ersten Umsetzungsbericht vorlegen, wie viele Unternehmen sich beteiligen. Dann will die
    Bundesregierung bewerten, ob Handlungsbedarf in der
    Arbeitsschutzverordnung besteht.

    Alten- und Pflegeheime:

    Die Impfstrategie, vorrangig Bewohnerinnen und Bewohner in
    Alten- und Pflegeeinrichtungen zu schützen, zeige bereits Erfolge. Es gebe allerdings noch Unsicherheit darüber, inwieweit die Impfung eine potenzielle Infektiosität Geimpfter ausschließe. Deshalb haben die Bundeskanzlerin und die Regierunschefinnen und -chefs der Länder die Gesundheitsministerkonferenz gebeten, hierzu Empfehlungen vorzulegen. Zwei Wochen nach der Zweitimpfung könnten die Besuchsmöglichkeiten in Einrichtungen ohne Ausbruchsgeschehen wieder erweitert werden. Dabei soll nicht unterschieden werden, ob jemand bereits geimpft ist, oder nicht. Eine Zwischenbilanz über die Lage in Bremer Einrichtungen finden Sie hier.

    Schlagwörter
    • Angela Merkel
    • Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
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    Leserkommentare
    Lockerungen für Geimpfte: Bremen wartet ab
    BarniHB am 15.04.2021 11:06
    Ob man weiter ansteckend ist oder die Krankheit nicht erneut bekommen kann ist rein spekulativ.
    Neue Fälle bei Geimpften: ...
    EU-Kommission plant ohne Astra-Zeneca
    Mitdenker am 15.04.2021 11:05
    EU-Kommission plant ohne Astra-Zeneca.

    Was passiert denn mit den Millionen von bestellten Impfdosen? Werden die vernichtet oder an die ...
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