
Es ist das lange erhoffte Signal für den Sommerurlaub 2021: Schon ab dem 1. Juni dieses Jahres sollen Reisen innerhalb der 27 EU-Staaten sowie in die Schweiz, nach Norwegen und Liechtenstein wieder möglich sein. Die Europäische Kommission hat am Mittwoch in Brüssel ihren Vorschlag für ein „Digitales Grünes Zertifikat“ vorgestellt, einen Freifahrtschein nicht nur für Geimpfte. Was will die Union innerhalb von nur drei Monaten auf die Beine stellen? Wie realistisch ist das Vorhaben? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.
Was ist das „Digitale Grüne Impfzertifikat“?
Es handelt sich um eine Bescheinigung in der Sprache des „Pass“-Inhabers sowie auf Englisch, die entweder digital auf dem Smartphone oder auf Papier mitgeführt werden kann. Ein sogenannter QR-Code enthält die wichtigsten Daten des Besitzers: Name, Geburtsdatum, Ausstellungsdatum und eine digitale Unterschrift der Klinik, des Impfzentrums oder des Arztes, der eine Impfung vorgenommen hat, sowie den Namen des verwendeten Vakzins. Bei Nicht-Geimpften können zurückliegende PCR-Tests gespeichert werden. Wer eine Covid-19-Erkrankung überstanden hat und geheilt ist, kann dies ebenfalls hinterlegen.
Ist ein solches Zertifikat Bedingung für eine Reise?
Nein. Die Kommission hat ausdrücklich betont, dass es nicht zur Diskriminierung von Personen kommen darf, die noch nicht geimpft wurden oder dies generell ablehnen. Allerdings müssten diese „Einschränkungen für Tests oder Quarantäne/Selbstisolierung“ hinnehmen.
Was passiert mit den Daten?
Die Ausweise sollen von den Mitgliedstaaten ausgegeben werden. Alle Angaben bleiben national gespeichert. Die EU-Kommission baut lediglich ein Netz an Gateways auf, über die bei Kontrollen die gespeicherten Informationen mit den Angaben abgeglichen und verifiziert werden. Private Informationen werden dabei nicht ausgelesen oder gar erfasst. Übrigens sollen diese Impfausweise von den Mitgliedstaaten kostenlos ausgegeben werden - auch an Nicht-EU-Bürger, die in einem EU-Staat leben.
Welche Tests und welche Impfstoffe werden akzeptiert?
Neben PCR-Untersuchungen werden auch Antigen-Schnelltests als ausreichend angesehen, allerdings keine Selbsttests, weil diese „nicht unter kontrollierten Bedingungen“ zustandekommen. Grundsätzlich gilt, dass Impfungen mit allen in der EU zugelassenen Vakzinen von den Mitgliedstaaten akzeptiert werden sollen. Jede Regierung hat aber die Möglichkeit, darüber hinauszugehen und auch andere Impfstoffe wie zum Beispiel Sputnik V, das in Ungarn verimpft wird, anzuerkennen.
Würde das europäische Impfzertifikat auch außerhalb der EU akzeptiert?
Bisher gibt es ja nur einen Vorschlag der EU. Es wird noch dauern, bis der wirklich beschlossen werden kann. Deshalb erscheint es derzeit auch schwer vorstellbar, dass dieses Zertifikat bereits im Sommer 2021 für die Einreise in asiatische, lateinamerikanische oder afrikanische Staaten und die USA ausreicht. Die EU hat Kontakt mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aufgenommen, um ihren Vorschlag zur Grundlage für eine globale Lösung zu machen.
Wie lange gilt ein Zertifikat? Wird ein solcher Ausweis dauerhaft benötigt?
Wie lange ein Zertifikat gilt, sei noch offen, hieß es am Mittwoch in Brüssel. Dazu benötige man weitere wissenschaftliche Erkenntnisse. Fest steht aber bereits, dass die Bescheinigung über eine überstandene Coronavirus-Infektion maximal 180 Tage gültig sein wird. Der europäische Impfausweis würde überflüssig, wenn die Weltgesundheitsorganisation (WHO) formell das Ende der Pandemie feststellt.
Ist sich die EU-Kommission denn sicher, dass ihr Vorschlag funktioniert und alle EU-Regierungen mitmachen?
Eine erste Antwort auf diese Frage wird es in der nächsten Woche geben, wenn die Staats- und Regierungschefs der EU zu einem Gipfeltreffen zusammenkommen. Bundeskanzlerin Angela Merkel war bisher zurückhaltend, weil sie verhindern will, dass eine Zwei-Klassen-Gesellschaft zwischen Geimpften und noch nicht Geimpften entsteht. Richtig ist aber auch: Das von der EU-Kommission vorgeschlagene Modell kann nur funktionieren, wenn alle Mitgliedstaaten mitmachen. Die Kommission will deshalb zu einem umstrittenen Mittel greifen. Sie erwägt, den Impfausweis per Verordnung durchzusetzen, die die Mitgliedstaaten umsetzen müssen. Da könnte es noch Ärger geben.
Nun bedeutet ein Impfausweis ja noch nicht, dass auch die Hotels öffnen oder Fluggesellschaften ihr Netz wieder aufbauen. Passiert da gar nichts?
Die EU-Kommission hat das Europäische Komitee für Normung CEN, das für die Bereiche Tourismus und Gastgewerbe Standards entwickelt, gebeten, ein freiwilliges Hygienesiegel zu erarbeiten. Es soll dann alle Hotels, Restaurants, Bars und so weiter auszeichnen, die diesem Standard entsprechen. Gleichzeitig will Brüssel in Zusammenarbeit mit der Internationalen Luftfahrt-Behörde ICAO die Anerkennung des Ausweises im Flugverkehr erreichen. Ähnliches gilt für die europäischen Bahn-, Schiffs- und Bus-Gesellschaften.
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Und so sehr ich das wünschte, so wenig glaube ich, dass das Verfassungsgericht ...