
Verständlicherweise feiern die Anhänger des Wikileaks-Mitgründers die Entscheidung des britischen Gerichts, doch die Begründung muss ihnen missfallen. Denn auch wenn Julian Assange einen Etappensieg verbuchen konnte, hat die Pressefreiheit keineswegs gewonnen. Vielmehr wird Assange nur deshalb nicht in die USA ausgeliefert, weil die Richterin befürchtet, er könnte in Isolationshaft Suizid begehen. Derweil stimmte sie den Anklagepunkten der US-Behörden in vielen Punkten zu.
Ja, Assanges Handeln ging über das normale Verhalten eines investigativen Journalisten hinaus, weil er seine Informanten nicht genug schützte. Er war stets mehr Aktivist denn Journalist. Doch dieser Fehler rechtfertigt nicht die Überreaktion der USA, Assange nach dem Spionagegesetz anzuklagen. Vielmehr wäre es gefährlich, wenn die USA mit ihm ein Exempel für Journalisten weltweit statuieren könnten, die oft unter lebensgefährlichen Bedingungen Unrecht aufdecken. Großbritannien tut deshalb gut daran, sich nicht zum Komplizen zu machen.
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