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Ethikrat gegen Corona-Lockerungen nur für Geimpfte

Anja Maier 05.02.2021 2 Kommentare

Der Ethikrat hält es für falsch, die Corona-Einschränkungen für Geimpfte früher zu beenden. Erst einmal müsse geklärt werden, ob von geimpften Menschen weiterhin eine Ansteckungsgefahr ausgehe oder nicht.

  • Der Ethikrat meldete sich am Donnerstag mit einem Beitrag zur Debatte über mögliche Privilegien für Geimpfte zu Wort. Es sei falsch, die Corona-Einschränkungen für Geimpfte derzeit zu beenden, sagt die Vorsitzende des Ethikrates, Alena Buyx.
    Der Ethikrat meldete sich am Donnerstag mit einem Beitrag zur Debatte über mögliche Privilegien für Geimpfte zu Wort. Es sei falsch, die Corona-Einschränkungen für Geimpfte derzeit zu beenden, sagt die Vorsitzende des Ethikrates, Alena Buyx. (Michael Kappeler/dpa)

    Die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Alena Buyx, bringt es gleich auf den Punkt. „Was heißt es, geimpft zu sein? Das wird heiß diskutiert.“ Buyx und zwei ihrer Kollegen hatten am Donnerstag in das Berliner Haus der Bundespressekonferenz eingeladen, um die vom Ethikrat herausgegebene Ad-hoc-Empfehlung „Besondere Regeln für Geimpfte?‘‘ vorzustellen. Die Frage, was es für das gesellschaftliche Miteinander bedeutet, wenn manche geimpft sind und andere nicht, treibt derzeit viele Menschen um.

    Corona-Debatte: Ethikrat spricht von „besonderen Regeln“

    Alena Buyx legt Wert darauf, hier nicht von „Privilegien“ zu sprechen. Auf eine entsprechende Frage antwortet sie, sie finde diesen Begriff verwirrend, unpräzise und problematisch. „Der heizt die Diskussion auf. Ich würde mich freuen, wenn er nicht mehr verwendet würde.“ Es gebe einen erheblichen Unterschied zwischen staatlichen Eingriffen und dem Bereich der Freiheitseinschränkungen. „Privilegien sind da fast nirgendwo relevant.“ Der Ethikrat verwendet lieber den Begriff „besondere Regeln“.

    In dem Papier des Deutschen Ethikrates gehen die Mitglieder der Frage nach, ob eine Impfung gegen Covid-19 zu besonderen Regeln für geimpfte Personen führen darf oder sogar muss. Also ob zum Beispiel Geimpfte Konzerte besuchen oder zum Friseur gehen dürfen, während das anderen versagt bleibt. Die Antwort: „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt verbietet sich die individuelle Rücknahme staatlicher Freiheitsbeschränkungen.“ Und zwar vor allem deshalb, weil derzeit nicht sicher gesagt werden kann, ob Geimpfte das Coronavirus nicht trotzdem weiterverbreiten. Eine vorherige individuelle Rücknahme der Maßnahmen nur für Geimpfte wäre auch mit Blick auf die allgemeine Akzeptanz der Maßnahmen nicht richtig. Das Befolgen von Regelungen wie das Maske-Tragen oder Abstand halten könne man auch Geimpften weiterhin zumuten, wenn das notwendig sei, hält der Rat in seiner Empfehlung fest.

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    Anders sehe das bei den Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflege-, Senioren-, Behinderten- und Hospizeinrichtungen aus. Die dort geltenden Ausgangsverbote und Einschränkungen, die monatelangen Besuchs- und Kontaktbeschränkungen „sollten für die dort Lebenden aufgehoben werden, sobald sie geimpft wurden“. Die Auflagen aufrechtzuerhalten könne ethisch nicht gerechtfertigt werden. Schließlich hätten die Betroffenen erhebliche Belastungen im Verlauf der Pandemie erlebt. Für vertretbar hält der Ethikrat, dass Geimpfte weiter eine Maske tragen müssten. „Das ist tragbar“, sagt Ratsmitglied Sigrid Graumann. „Wir sind darauf angewiesen, ohne Ellenbogenmentalität durch diese Pandemie zu kommen.“

    „Grundrechtseingriffe zurücknehmen bei sinkenden Indzidenzzahlen“

    Zu der Frage der Einschränkungen des sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens stellt der Ethikrat fest, dass tief greifende Einschränkungen des Lebens nur solange gerechtfertigt sind, wie die Versorgung schwerkranker Covid-19-Patienten das Gesundheitssystem zu überlasten droht. In dem Maß, in dem die Inzidenzzahlen erfolgreich gesenkt würden, müssten Grundrechtseingriffe zurückgenommen werden.

    Was bedeutet das konkret? Der Ethikrat stellt fest, dass private Veranstalter anders als der Staat „grundsätzlich frei in ihrer Entscheidung sind, mit wem sie einen Vertrag schließen“. Das umfasse „prinzipiell auch die Möglichkeit, nach dem Impfstatus ihrer Gegenüber zu differenzieren“. Daraus würde folgen, dass Geimpfte anders behandelt werden dürfen als Ungeimpfte. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz untersagt es Firmen lediglich, ihre Angebote wegen bestimmter Merkmale wie Geschlecht, Herkunft oder sexueller Orientierung zu verweigern.

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    Wenn aber beispielsweise ein Konzertveranstalter entscheidet, nur Geimpften den Zugang zu erlauben, so wäre dies durchaus möglich. „Daraus ergibt sich aber keine Impfpflicht durch die Hintertür“, sagt Buyx. Es wäre etwa denkbar, dann Tests als Alternative anzubieten. Ethikratsvize Volker Lipp fügt an, dass es schon jetzt für den Handlungsspielraum privater Anbieter Grenzen gibt, etwa beim Zugang zum öffentlichen Nahverkehr oder für Lebensmittelmärkte.

    Perspektive für Rückkehr zum normalen Leben gefordert

    Wichtig ist es dem Ethikrat, dass die Politik eine Perspektive für die Rückkehr zum normalen Leben geben muss. Die Infektionszahl dürfe hier nicht alleiniger Maßstab sein. In dem Maße, in dem Menschen geimpft sind und das Risiko einer Überlastung des Gesundheitssystems sinkt, „müssen die Freiheitsbeschränkungen für alle Bürger nach und nach aufgehoben werden". Corona-Infektionen werde es auch dann noch geben, wenn große Teile der Bevölkerung geimpft sind – das sollte von den politisch Verantwortlichen „klar kommuniziert werden“.

    Der Ethikrat ist ein Gremium, das mit seinen Stellungnahmen Orientierung für Politik und Gesellschaft geben soll. Die Mitglieder des Ethikrates werden vom Bundestagspräsidenten ernannt.

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    • Corona
    • Sigrid Graumann
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