
Das Bundesinnenministerium hat die Bundespolizei inzwischen offiziell angewiesen, intensiver an der Grenze zu kontrollieren. Ausländer, für die ein Einreise- und Aufenthaltsverbot vorliegt, sollen „an ihrer Weiterreise in das Bundesgebiet gehindert werden“. Dies gilt dessen „ungeachtet, ob sie ein Schutzersuchen äußern“, geht aus einem Erlass an die Bundespolizei vom Mittwoch hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuvor hatte „Welt“ darüber berichtet. Die Regelungen gelten für die deutschen Luft- und Landgrenzen.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte die Neuerungen im Grundsatz am Mittwoch in der „Bild“-Zeitung öffentlich gemacht. Der Erlass ist unabhängig zu sehen von Plänen Seehofers, dass trotz Einreisesperre nach Deutschland gekommene Ausländer bis zum Abschluss ihres Verfahrens in Haft genommen werden sollen. Dafür müssten allerdings bestehende Gesetze geändert werden.
Die verschärften Kontrollen sind auch eine Reaktion auf die illegale Wiedereinreise eines abgeschobenen kriminellen Mitglieds des Miri-Clans. Der Mann war wieder in Bremen aufgetaucht, nachdem er erst im Juli in den Libanon abgeschoben worden war. Dass er nach nun wieder in Haft genommen werden konnte, liegt nach Einschätzung von Juristen aus dem Bundesinnenministerium auch am sogenannten „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, das im August in Kraft getreten war.
Abgeschobene oder freiwillig ausgereiste Asylbewerber kommen nach einem Medienbericht in großer Zahl wieder zurück nach Deutschland. Nach einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine AfD-Anfrage, über die die „Welt“ berichtet, sind 28.224 Asylbewerber (Stand 30. September) wieder im Land, die seit 2012 eingereist waren und einen Antrag gestellt hatten, dann aber abgeschoben wurden oder ausreisten. Sie haben inzwischen einen weiteren Asylantrag gestellt. (dpa)
job4u ist die regionale Plattform, wenn es um Lehren und Lernen geht. Neben dem WESER-KURIER, der Handelskammer und der Handwerkskammer Bremen machen sich hiesige Firmen für junge Leute stark.