
Die Idee klingt auf den ersten Blick bestechend: Eine Moschee-Steuer soll in Deutschland muslimische Gemeinden unabhängig von der Finanzierung etwa aus der Türkei machen. Auf den zweiten Blick aber wirft der Vorschlag der liberalen Muslima Seyran Ates viele Fragezeichen auf.
Die meisten Islamverbände und Moscheegemeinden sind keine Körperschaften des öffentlichen Rechts, die wie die Kirchen Steuern erheben könnten. Oft gibt es nicht einmal verbindliche Mitgliederlisten. Wie soll man da Steuern erheben und verteilen können? Zudem regeln laut Grundgesetz Kirchen und Religionsgemeinschaften ihre inneren Angelegenheiten selbst. Dazu gehört auch die Art der Finanzierung.
Kirchen, die Körperschaften sind, können Kirchensteuern erheben. Von außen vorschreiben kann man ihnen das aber nicht. Auch christliche Freikirchen oder die Humanisten besitzen teilweise Körperschaftsstatus, erheben aber keine Steuern. Und dass die Initiative zu einer Moschee-Steuer ausgerechnet von der zuweilen gar als Häretikerin verschrienen Seyran Ates kommt, dürfte auch nicht dazu beitragen, die Idee unter den Muslimen des Landes populär werden zu lassen.
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macht ihn letztlich zum lachenden zweiten.
egal, wie es am ende steht.