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Homosexualität seit 25 Jahren in Deutschland straffrei

Jörg Ratzsch 11.06.2019 1 Kommentar

Bis zum 11. Juni 1994 galt Homosexualität in Deutschland unter Umständen als strafbar. Der entsprechende, mehr als 100 Jahre alte Paragraf 175 des Strafgesetzbuchs wurde an diesem Tag offiziell gestrichen.

  • Schwules Selbstbewusstsein: Zwei Männer, geschmückt mit den Regenbogenfarben, küssen sich vor dem Brandenburger Tor in Berlin. Homosexualität unter Männern stand noch bis 1994 offiziell unter Strafe. Mittlerweile können gleichgeschlechtliche Paare
    Schwules Selbstbewusstsein: Zwei Männer, geschmückt mit den Regenbogenfarben, küssen sich vor dem Brandenburger Tor in Berlin. Homosexualität unter Männern stand noch bis 1994 offiziell unter Strafe. Mittlerweile können gleichgeschlechtliche Paare auch heiraten. (Bensch/Reuters)

    Schwule und Lesben können heute offen ihre Liebe zeigen, heiraten, als Paar gemeinsam Steuern sparen. Vor 25 Jahren sah das noch anders aus. Bis zum 11. Juni 1994 galt Homosexualität unter Männern in Deutschland unter Umständen als strafbar. Der entsprechende, mehr als 100 Jahre alte Paragraf 175 des Strafgesetzbuchs wurde an diesem Tag offiziell gestrichen. Die Nationalsozialisten hatten den Paragrafen, der noch aus der Kaiserzeit stammte, verschärft. Die Bundesrepublik hatte die verschärfte Regelung zuerst übernommen. Zwar wurde die Bestrafung erwachsener Homosexueller wegen „Unzucht“ 1969 abgeschafft. Endgültig gestrichen wurde der Paragraf 175 aber erst 1994. Geschätzt wird, dass auf seiner Basis in der Bundesrepublik rund 100.000 Prozesse geführt und 64.000 Menschen verurteilt wurden.

    Die DDR liberalisierte ihre Strafvorschriften früher als die Bundesrepublik. Verurteilt wurden insgesamt etwa 4000 Männer. Faktisch wurde der Paragraf 175 in der DDR seit Ende der 1950er-Jahre nicht mehr angewendet. Seit der Streichung im vereinigten Deutschland 1994 ist einiges passiert: 2001 wurde die eingetragene Partnerschaft für homosexuelle Paare ermöglicht, vier Jahre später wurde die Adoption leiblicher Kinder des Partners erlaubt. Das Bundesverfassungsgericht entschied später, dass auch Adoptivkinder des Partners adoptiert werden dürfen und dass die steuerliche Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften gegenüber Ehen beim Ehegattensplitting verfassungswidrig ist.

    Ehe für alle

    Im Juni 2017 beschloss der Bundestag schließlich die Öffnung der Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare – die Ehe für alle. Außerdem wurden homosexuelle Justizopfer per Gesetz offiziell rehabilitiert: Frühere Urteile wurden aufgehoben und eine finanzielle Entschädigung von 3000 Euro pro Person sowie 1500 Euro für jedes angefangene Jahr im Gefängnis beschlossen.

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    „In Deutschland wurde viel an gesellschaftlicher Freiheit und rechtlicher Gleichstellung erkämpft. Immer mehr Lesben und Schwule leben selbstbewusst und offen“, sagt Markus Ulrich, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD), anlässlich des Jahrestags der Streichung von Paragraf 175. Trotzdem, so Ulrich, gehörten Beleidigungen, Diskriminierungen und Übergriffe bis hin zur offenen Gewalt weiterhin zur Wirklichkeit in Deutschland. „Homophobe Stimmen sind sogar in jüngster Zeit wieder deutlich lautstärker geworden.“ Jüngstes Beispiel ist der Angriff auf ein lesbisches Paar in einem Londoner Bus.

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    Sexuelle Identität soll ins Grundgesetz aufgenommen werden

    „Politische Stimmungslagen dürfen nicht zur Gefahr für Freiheit und Würde des Einzelnen werden“, warnte vor diesem Hintergrund der Sprecher für Lesben- und Schwulenpolitik der FDP-Fraktion, Jens Brandenburg. Seine Fraktion hat gemeinsam mit Grünen und Linken im Bundestag eine Initiative dafür gestartet, die sexuelle Identität ins Grundgesetz aufzunehmen. Erreicht werden soll damit, dass Menschen, die schwul, bisexuell oder transsexuell sind, vor Diskriminierung besser geschützt werden. Das solle „das Grundgesetz unmissverständlich im Wortlaut garantieren“, sagte Brandenburg. Die für diese Verfassungsänderung notwendigen Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat müssen aber noch organisiert werden. „70 Jahre nach der Verabschiedung des Grundgesetzes muss darin endlich auch die letzte von den Nationalsozialisten verfolgte Gruppe explizit genannt werden“, sagte die bei den Grünen zuständige Sprecherin für das Thema, Ulle Schauws. Die Ehe für alle sei ein wichtiger Meilenstein gewesen. „Ich bin auch hier optimistisch, dass wir mit einer Mehrheit – auch dank des politischen Drucks und Unterstützung der Zivilgesellschaft – diesen Punkt bald in Artikel 3 stehen haben werden.“

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    Insgesamt ist die rechtliche Lage für Schwule und Lesben in Deutschland im Vergleich zu vielen anderen Ländern fortschrittlich. Nach Informationen der Bundesregierung kann auch heute noch in sechs Ländern für Homosexualität die Todesstrafe verhängt werden: im Iran, im Sudan, im Jemen, in Mauretanien, in Saudi-Arabien und in den Vereinigten Arabischen Emiraten. In mindestens zehn Staaten drohen außerdem Strafen wie Stockhiebe und in vielen Ländern, vor allem in Asien und Afrika, stehen laut Bundesregierung lange Gefängnisstrafen auf Homosexualität.

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    • Bundesverfassungsgericht
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