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Kommentar über den Fall Khashoggi
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Im Namen der Gerechtigkeit

Birgit Svensson 04.03.2021 0 Kommentare

Die Ermordung des Journalisten Jamal Khashoggi schockierte die Welt. Die Anzeige gegen den saudischen Kronprinzen Mohammed bin Salman könnte nun doch noch für Gerechtigkeit sorgen, meint Birgit Svensson.

  • Ein Archivbild aus dem Jahr 2015 vom saudischen Journalisten Jamal Khashoggi.
    Ein Archivbild aus dem Jahr 2015 vom saudischen Journalisten Jamal Khashoggi. (Hasan Jamali / dpa)

    Es war ein ungeheuerliches Verbrechen an Jamal Khashoggi, dem Journalisten und Blogger, der es wagte, das Königshaus Ibn Saud in der „Washington Post“ zu kritisieren. Und obwohl der Mord schon über zwei Jahre her ist, schockiert die Grausamkeit der Tat im saudischen Generalkonsulat in Istanbul noch immer. Khashoggi, ausgestattet mit saudischem und amerikanischem Pass, wurde in eine Falle gelockt, als er Papiere für seine Heirat abholen wollte. Sein Leichnam wurde wie im „Mafia-Stil“ zersägt und in Säure aufgelöst. Und was immer bestritten wurde, steht jetzt eindeutig fest: Kronprinz Mohammed bin Salman ist für die Ermordung des Regierungskritikers verantwortlich. So steht es in einem US-Geheimdienstbericht, der zwar schon unter Präsident Donald Trump vorlag, aber erst unter Joe Biden veröffentlicht werden durfte. Damit ist die Reputation Saudi Arabiens auf einen neuen Tiefpunkt gerutscht. Ein Zivilisationsbruch, den die Welt niemals akzeptieren darf.

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    Khashoggi ist nicht allein: Immer häufiger werden Systemkritiker von autoritären Regimen verfolgt, bedroht, gefoltert, misshandelt, getötet. Dem möchte „Reporter ohne Grenzen“ energisch entgegentreten. Die ursprünglich 1985 im französischen Montpellier gegründete Nichtregierungsorganisation setzt sich für Meinungs- und Pressefreiheit ein und ist längst zu einer internationalen Instanz herangewachsen. Sie veröffentlicht fast täglich Berichte über verhaftete Journalisten weltweit. Dabei steht Saudi Arabien ganz oben auf der Liste, aber auch Ägypten und der Iran.

    Jetzt hat „Reporters sans frontières“ (RSF), wie die Organisation auf Französisch heißt, Strafanzeige beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe gegen den saudischen Kronprinzen erstattet. Der Vorwurf: Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Auch weiteren hochrangigen Vertretern des Königshauses wird die systematische Verfolgung von Medienvertretern vorgeworfen. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe bestätigte den Eingang der Strafanzeige.

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    Ermöglicht wurde dieser Schritt ganz gewiss durch das Verfahren gegen zwei Syrer, die im Dienste des Assad-Regimes in Koblenz vor Gericht standen und wegen Folter angeklagt wurden. Einer von ihnen ist bereits zu einer Haftstrafe verurteilt, das Verfahren des anderen läuft noch. Zwar sollte man mit dem Wort „historisch“ vorsichtig sein, doch der Prozess von Koblenz hat Signalwirkung. Hier wird ein Verbrechen verhandelt, das nicht in Deutschland begangen wurde. Die Täter sind nicht deutsche Staatsbürger. Zum ersten Mal hat ein Gericht festgehalten, dass die syrische Regierung Verbrechen gegen die Menschlichkeit begeht; dass der Assad-Clan einen systematischen Angriff auf die eigene Zivilbevölkerung führt – inklusive Verschleppung, Folter, Mord. Es ist ein Signal dafür, dass Menschenrechtsvergehen überall geahndet werden können. Ein Signal, dass es vielleicht doch noch Gerechtigkeit gibt. Im Nahen und Mittleren Osten wurde dem Prozess in Deutschland Beachtung geschenkt. Er hat den geschundenen Menschen in Syrien, dem Irak, im Jemen Hoffnung gegeben, dass ihr Leid vielleicht doch eines Tages gesühnt werde. Auf allen Fernsehkanälen war Koblenz präsent.   

    Nun also Saudi Arabien? Riad hatte die Ermordung Khashoggis zunächst bestritten. Nur unter Druck und aufgrund türkischer Beweise wurde schließlich der Tod des Regierungskritikers eingeräumt. Später wurden bei einem undurchsichtigen Prozess in Saudi Arabien fünf saudische Staatsbürger zum Tode und drei weitere zu Haftstrafen verurteilt. Die Todesstrafen wurden inzwischen in Haftstrafen umgewandelt. In der Anzeige von „Reporter ohne Grenzen“ sind als Straftatbestände unter anderem vorsätzliche Tötung, Folter sowie Verfolgung aus politischen Gründen genannt. „Die deutsche Justiz kann jetzt zu einem weltweiten Vorreiter werden, indem sie Strafermittlungen zu diesen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Saudi Arabien aufnimmt“, erklärte RSF Deutschland. „Der Generalbundesanwalt sollte jetzt ernsthaft prüfen, ob er ein Ermittlungsverfahren eröffnen und Haftbefehle erlassen kann.“ Zu wünschen wäre es: im Namen der Gerechtigkeit.

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