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Klimaschutz und Umsatzsteuer

André W. Heinemann 16.11.2019 1 Kommentar

Mit dem Klimapaket sollen auch Fernfahrten der Bahn billiger werden. Das ist nur auf den ersten Blick zu begrüßen, meint unser Gastautor André W. Heinemann.

  • Durch die Ermäßigung der Umsatzsteuer sollen Fernfahrten der Deutschen Bahn günstiger werden.
    Durch die Ermäßigung der Umsatzsteuer sollen Fernfahrten der Deutschen Bahn günstiger werden. (Jan Woitas/DPA)

    Im sogenannten Klimapaket der Bundesregierung soll zur Verbesserung der Klimabilanz in Deutschland der Umsatzsteuersatz auf Bahnfahrkarten im Fernverkehr von 19 auf sieben Prozent gesenkt werden. Diese Umsatzsteuerermäßigung kann aus mehreren Gründen kritisiert werden. Erstens, reduzierte Ticketpreise können zu mehr Nachfrage führen. Zusätzliche Nachfrage wird in einen Schienenfernverkehr gelenkt, der schon heute zahlreiche Qualitätsprobleme aufweist. Günstigeres Fahren in überfüllten, unpünktlichen Zügen.

    Eine nachhaltige Qualitätsoffensive des gesamten Schienenfernverkehrs wäre zielführender als Steuermindereinnahmen. Zweitens bleibt unter anderem der Fernlinienbusverkehr unberücksichtigt. Noch ist die Datenlage zum Fernlinienbusverkehr klein. Wir wissen aber zumindest, dass Reisebusse bei den Treibhausgasemissionen (CO2-Äquivalente) laut Umweltbundesamt sogar noch CO2-ärmer sind als der Schienenfernverkehr. Richtig ist aber auch, dass Fernlinienbusse, anders als der Quasi-Monopolist Bahn, momentan nicht an Infrastrukturkosten beteiligt sind. Und Drittens wird mit der Umsatzsteuerermäßigung ein ökologisches, kein sozialpolitisches Ziel verfolgt. Keine Frage, Ermäßigungen sind verfassungsrechtlich zur Absicherung des Existenzminimums geboten. Auch können Ermäßigungen im „Gemeinwohlinteresse“ (hier: Klimaschutz) vorgenommen werden. Die Subvention für einen Verkehrsträger ist dann besonders zu rechtfertigen, insbesondere gegenüber anderen CO2-armen Aktivitäten im Sinne des Folgerichtigkeitsgebot.

    Die Krux der Umsatzsteuerermäßigungen: Interessengruppen dürfen sich aufgefordert sehen, für einzelne, teils gegenläufige Ziele Ermäßigungen zu beanspruchen. Deshalb ist die Liste der teils traditionellen, teils kuriosen Steuerermäßigungen (zum Beispiel Taxifahrten, Schnittblumen, Milchmischgetränke mit mindestens 75 Prozent Milchanteil) auch so lang.

    Ökonomisch sinnvoller wäre die Schaffung allgemeiner Anreize, bewusst zu handeln. Eine CO2-Steuer wäre – zwar verfassungsrechtlich knifflig – ein erster Schritt, CO2-Handel das Fernziel. Kohlendioxid-günstige Mobilität belohnen, indem CO2-intensive Mobilität teurer wird. Gleichzeitig sollte der ganze Wust an Umsatzsteuerermäßigungen bereinigt und auf das soziokulturelle Existenzminimum reduziert werden. Transparenz, (Subventions-)Klarheit, Einfachheit und Gleichbehandlung bei ökologisch ausgerichteten Instrumenten und der Umsatzsteuer sind anzustreben. Die Umsatzsteuerermäßigung für Bahnfahrkarten im Fernverkehr trägt nicht dazu bei.

    Zur Person

    Unser Gastautor

    ist Professor am Institut Arbeit und Wirtschaft der Universität Bremen, zuständig für Regionalentwicklung und Finanzpolitik. Der 48-Jährige ist Mitglied der Grünen.

    Schlagwörter
    • Meinung
    • Umweltbundesamt UBA
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    Leserkommentare
    Nabu fordert Abgabe für versiegelte Flächen in Bremen
    Bremen-Werder am 15.01.2021 19:50
    So, so. Der Nabu fordert also eine Versiegelungsabgabe. Nur um das mal festzustellen: Der Nabu wollte noch vor zwei Jahren, dass die größte noch in ...
    Pfizer kann vereinbarte Menge nicht liefern
    michal-67 am 15.01.2021 19:46
    Ja, wie müssen da durch.

    Klar, Der Staat kann nicht ohne die Bürger gegen die Pandemie kämpfen. Die Bürger müssen aber wissen das auch ...
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