
Wer sich mit Rechtsextremisten einlässt, sie unterstützt, statt sich von ihnen abzugrenzen, wer ihre Ideologien und hasserfüllte Propaganda übernimmt, der muss damit rechnen, selbst in den Fokus der Sicherheitsbehörden zu geraten. Deshalb ist die Entscheidung, die Jugendorganisation der AfD unter Beobachtung des Verfassungsschutzes zu stellen, auch weit weniger als politisches Signal zu werten, wie es nun von vielen Seiten in den Vorstoß Bremens hineininterpretiert wird. Und schon gar nicht als der Versuch, auf Wahlen Einfluss zu nehmen, wie es erwartungsgemäß reflexartig aus Reihen der AfD zu hören ist.
Es geht bei dieser Entscheidung vielmehr um die ureigenste Aufgabe dieser Behörde – nämlich unsere Verfassung vor ihren Feinden zu schützen. Denn in sozialen Medien mit rassistischen Parolen gegen Einwanderer, Flüchtlinge oder Muslime zu hetzen, hat eben nichts mit politischer Meinungsfreiheit zu tun, sondern ist mit unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung unvereinbar. Und das gilt nicht nur für die Junge Alternative, sondern auch für die AfD.
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