
Parteien haben das Recht, Mitglieder auszuschließen, wenn sie gegen Grundüberzeugungen der jeweiligen politischen Organisation verstoßen. Umgekehrt haben die Mitglieder das Recht, von der Parteilinie abzuweichen. Auch in einer Partei müssen Minderheitsmeinungen möglich sein und ausgehalten werden.
Eben diese beiden Rechte machen es für die SPD – und nicht nur für sie – so schwierig, ihren Skandalautor Thilo Sarrazin vor die Tür zu setzen. Drei Anläufe hat sie unternommen, seit zehn Jahren läuft dieser verbissene juristische Schlagabtausch. Ein Ende ist auch jetzt noch nicht in Sicht.
Auch diesmal wird Sarrazin Berufung einlegen, dann ist die Bundesschiedskommission dran. Sollte die den Ausschluss bestätigen, bleibt ihm immer noch der Gang vor die staatlichen Gerichte. Die Causa Sarrazin wird also weitergehen. Und das Prozedere wird dafür sorgen, dass der Sachbuchautor, wie er sich nennt, im Gespräch bleibt. Der SPD scheint das egal zu sein.
Die CDU hat letztes Jahr auch darüber debattiert, Ex-Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen auszuschließen. Der Vorstoß verlief im Sande. Es ist ziemlich still geworden um Maaßen.
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