• Login
  • E-Paper
  • Shop
  • Nachrichten
    • Corona
      • Liveblog
      • Karten und Grafiken
    • Bremen
      • Stadt
      • Wirtschaft
      • Kultur
      • Bremen-Nord
      • Stadtteile
      • Fotos Bremen
      • WESER-Strand
      • ZiSch
      • Geschäftswelt
      • Dossier: Im Eis
    • Region
      • Achimer Kurier
      • Delmenhorster Kurier
      • Die Norddeutsche
      • Osterholzer Kreisblatt
      • Regionale Rundschau
      • Syker Kurier
      • Verdener Nachrichten
      • Wümme-Zeitung
    • Werder
      • Bundesliga-Tabelle
      • Profis
      • Mehr Werder
      • Werder Fotos
    • Sport
      • Bremer Sport
      • Sport in der Region
      • Tabellen
      • Fußball
      • Mehr Sport
    • Deutschland & Welt
      • Politik
      • Wirtschaft
      • Kultur
      • Vermischtes
    • Themen
      • Auto & Mobilität
      • Reisen & Tourismus
      • Lifestyle & Genuss
      • Gesundheit & Sport
      • Technik & Multimedia
      • Freizeit & Kultur
      • Reportagen
      • mehr
    • Verlag
      • Abonnement
      • Aboservice
      • AboCard
      • E-Paper
      • WESER-KURIER Plus
      • Anzeigenmarkt
      • Geschäftskunden
      • Shop
      • Tickets
      • Termine
      • Hotelgutscheine
      • Leserreisen
    • Spiele
      • Spiele
      • Sudoku
      • Quiz
      • Kino
  • Abo & weitere Angebote
    • Anzeigen
    • Verlag
    • Abo
    • Merkliste
  • Abo
  • Anzeigen
  • E-Paper
  • Start
    • Abo
    • E-Paper
    • Aboservice
    • nordbuzz
    • Archiv
    • Pott un Pann
    • Märkte
    • Jobs
    • Immobilien
    • Auto
    • Trauer
    • Leserreisen
    • Shop
    • Tickets
    • Termine
    • Kinderzeitung
  • Corona
    • Liveblog
    • Karten und Grafiken
  • Bremen
    • Stadt
    • Wirtschaft
    • Kultur
    • Bremen-Nord
    • Stadtteile
    • Fotos Bremen
    • WESER-Strand
    • ZiSch
    • Geschäftswelt
    • Dossier: Im Eis
  • Region
    • Achimer Kurier
    • Delmenhorster Kurier
    • Die Norddeutsche
    • Osterholzer Kreisblatt
    • Regionale Rundschau
    • Syker Kurier
    • Verdener Nachrichten
    • Wümme-Zeitung
  • Werder
    • Bundesliga-Tabelle
    • Profis
    • Mehr Werder
    • Werder Fotos
  • Sport
    • Bremer Sport
      • Bremen Sport Fotos
    • Sport in der Region
    • Tabellen
    • Fußball
    • Mehr Sport
  • Deutschland & Welt
    • Politik
    • Wirtschaft
    • Kultur
    • Vermischtes
  • Themen
    • Auto & Mobilität
    • Reisen & Tourismus
      • Reisen & Tourismus Fotos
    • Lifestyle & Genuss
      • Lifestyle & Genuss Fotos
    • Gesundheit & Sport
    • Technik & Multimedia
      • Technik & Multimedia Fotos
    • Freizeit & Kultur
      • Freizeit & Kultur Fotos
    • Reportagen
    • mehr
  • Verlag
    • Abonnement
    • Aboservice
    • AboCard
    • E-Paper
    • WESER-KURIER Plus
    • Anzeigenmarkt
    • Geschäftskunden
    • Shop
    • Tickets
    • Termine
    • Hotelgutscheine
    • Leserreisen
  • Spiele
    • Spiele
    • Sudoku
    • Quiz
    • Kino
Topslider
  • » Startseite
  • » Deutschland & Welt
  • » Politik
  • » Sterbehilfe: Die Chance für eine neue, liberale Regelung
RSS-Feed
Wetter: Regenschauer, 5 bis 13 °C
Kommentar über die Sterbehilfe
Der Artikel wurde zur Merkliste hinzugefügt.
Die Merkliste finden Sie oben links auf der Seite.

Neue Chance für eine liberale Auslegung der Sterbehilfe

Norbert Holst 28.03.2021 0 Kommentare

Nach dem Karlsruher Urteil im Februar 2020 ist die Sterbehilfe quasi ein rechtsfreier Raum. Nun gibt es zwei neue Gesetzentwürfe. Norbert Holst sieht die Chance für eine liberale Regelung der Sterbehilfe.

  • Zwei neue Gesetzentwürfe lassen die Debatte um die Neuregelung der Sterbehilfe in Deutschland aufleben.
    Zwei neue Gesetzentwürfe lassen die Debatte um die Neuregelung der Sterbehilfe in Deutschland aufleben. (Sebastian Kahnert / dpa)

    Es war ein überraschendes Urteil: Im Februar 2020 kippte das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen, also auf Wiederholung angelegten Sterbehilfe. Bemerkenswert war die Begründung. Karlsruhe betonte dabei das Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Noch bedeutender: Die Richter urteilten, die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, schließe das Recht ein, die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen.

    „Das Urteil erschüttert mich. Es ist ein Dammbruch“, lautete damals eine der schärfsten Reaktionen auf den Richterspruch. Diese Worte sagte die Bremer Bundestagsabgeordnete Kirsten Kappert-Gonther (Grüne). Unter anderem sorgte sie sich, dass ein „geschäftsmäßiges Angebot“ die Nachfrage steigern könnte. Umstrittene kommerzielle Angebote − unter anderem des früheren Hamburger Justizsenators Roger Kusch − waren ein Grund dafür, dass die Sterbehilfe von 2015 an ausdrücklich verboten war.

    Nach dem Karlsruher Urteil ist die Sterbehilfe quasi ein rechtsfreier Raum. Damit ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis windige Firmen das „Geschäft mit dem Tod“ für sich wiederentdecken. Dringend braucht es eine Neuregelung, um solch potenziellen Anbietern einen Riegel vorzuschieben − und auch, um eine klare Rechtslage zu schaffen. So gab es seit dem Urteil bereits Fälle, in denen Vereine bei einem Suizid assistierten.

    Mehr zum Thema
    Urteil in Karlsruhe: Verfassungsgericht stößt Liberalisierung der Sterbehilfe an
    Urteil in Karlsruhe
    Verfassungsgericht stößt Liberalisierung der Sterbehilfe an

    Das Urteil zum Suizidhilfe-Verbot ist von gesellschaftlicher Tragweite. Die Richter stellen klar: Jeder hat das Recht, selbstbestimmt zu sterben - auch mit der Hilfe von ...

     mehr »

    Eilig hat es daher eine fraktionsübergreifende Gruppe von 38 Bundestagsabgeordneten, darunter der Mitinitiator und SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach. Es ist eine Art kleines „Drei-Parteien-Bündnis“, allerdings in einer recht ungewöhnlichen Kombination. Die Parlamentarier gehören SPD, FDP und Linken an. Ihr Gesetzentwurf hat vor wenigen Tagen eine wichtige Hürde genommen, denn die notwendigen Unterschriften von fünf Prozent der Abgeordneten sind erreicht, der Entwurf kann nun in den Bundestag eingebracht werden.

    Die Vorlage bietet die Chance für eine neue, liberale Auslegung der Sterbehilfe. Die klare Botschaft: Der Gesetzgeber sollte Moralvorstellungen nicht über die Selbstbestimmung von Menschen stellen. Käme der Gesetzentwurf durch, wäre das endlich ein Abgesang auf den bisherigen, eher restriktiven Kurs im Umgang mit der Sterbehilfe. Konkret wollen die Parlamentarier Sterbewilligen den Zugang zu tödlichen wirkenden Medikamenten ermöglichen, darüber entscheiden sollen Ärzte, kommerzielle Angebote werden verboten. Beratungsgespräche und Fristen sollen sicherstellen, dass der Todeswunsch unbeeinflusst zustande gekommen und ernsthaft ist. Parallel sollen − und das ist auch unbedingt notwendig − Palliativmedizin und Prävention verbessert werden. Ähnliche Ziele verfolgt ein Gesetzentwurf der Grünen. Ein Unterschied: Der Vorschlag unterscheidet zwischen Schwerkranken und anderen „Lebensmüden“. Bei Letzteren soll eine Landesbehörde entscheiden, ob der Zugang zu einem todbringenden Medikament ermöglicht wird.

    Mehr zum Thema
    Nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Bremer Sterbehelfer erzählt von seiner Arbeit
    Nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts
    Bremer Sterbehelfer erzählt von seiner Arbeit

    Peter Puppe hilft Menschen in den Tod – nach dem Urteil der Verfassungsrichter ist das wieder erlaubt. Der Bremer, 76 Jahre alt, war früher Lehrer. Sterbehelfer ist er ...

     mehr »

    Mit Spannung wird erwartet, wie die Abgeordneten von CDU und CSU auf die beiden Vorstöße reagieren. In ethischen Fragen gelten viele Unionspolitiker als wertkonservativ. Einer ihrer Wortführer ist Markus Grübel, Co-Vorsitzender des interfraktionellen Gesprächskreises Hospiz. Der CDU-Politiker macht eine klare Ansage: „Als Christ und als Parlamentarier sehe ich es immer noch als elementarste Aufgabe an, das Leben bis zum Ende zu schützen.“ Grübel treibt die Sorge um, dass die Selbsttötung zur Normalität werden könnte. Eine weitere Warnung aus konservativen Kreisen geht davon aus, dass Suizidhilfe den Druck auf Schwerkranke und Pflegefälle erhöhen könnte, die Selbsttötung als „Ausweg“ zu wählen. Es soll es ja Erben geben, die gar nicht schnell genug erben können. Ihnen stehen allerdings viele Menschen gegenüber, die sich um ihre Angehörigen bis zum Schluss aufopferungsvoll kümmern.

    Gute Argumente haben beiden Seiten. Und es geht auch nicht um falsch oder richtig. Es ist nun einmal schwierig bis unmöglich, die Frage nach dem Ende des Lebens in ein Gesetz zu gießen, das jedem individuellen Fall gerecht wird. Aber eine neue Regelung muss das Recht derer stärken, die einen klaren Todeswunsch äußern.

    Mehr zum Thema
    Kommentar über das Sterbehilfe-Urteil: Ein grundlegender Paradigmenwechsel
    Kommentar über das Sterbehilfe-Urteil
    Ein grundlegender Paradigmenwechsel

    Bei der Sterbehilfe hat sich etwas verändert: Künftig wird es gesetzlich legitimierte Mittel und Wege geben, durch die sich Lebensmüde das Leben nehmen können. Benjamin ...

     mehr »
    Schlagwörter
    • Bundesverfassungsgericht
    • Bündnis 90/Die Grünen
    • CDU
    • CSU
    • FDP
    • Karl Lauterbach
    • Markus Grübel
    • Meinung
    • Roger Kusch
    • SPD
    Weitere Artikel aus diesem Ressort
    • Verkehrsministerkonferenz: Schärfere Bußgelder für Autofahrer
    • Kommentar zum neuen Bußgeldkatalog: Richtige Spur
    • Kommentar zur Bremischen Bürgerschaft: Einzigartig
    • Hochschule ENA soll reformiert werden: Macrons Schlag gegen die Elite
    • Quarantänepflicht entfällt: Bundesregierung streicht Großbritannien von Corona-Risikoliste

    • Norbert
      Norbert Holst
      E-Mail schreiben » Alle Artikel lesen »

      Politik-Redakteur

    Jobs in Bremen
    : Wie gut kennen Sie Werner? Wie gut kennen Sie Werner?
    : Schnacken Sie Bremisch? Schnacken Sie Bremisch?
    : Wie gut kennen Sie „Die drei ???“? Wie gut kennen Sie „Die drei ???“?
    : Das Roland-Quiz: Wie gut kennen Sie Bremens Wahrzeichen? Das Roland-Quiz: Wie gut kennen Sie Bremens Wahrzeichen?
    job4u - Das Ausbildungsportal
    job4u - Das Ausbildungsportal

    job4u ist die regionale Plattform, wenn es um Lehren und Lernen geht. Neben dem WESER-KURIER, der Handelskammer und der Handwerkskammer Bremen machen sich hiesige Firmen für junge Leute stark. 

    Zum job4u-Portal »
    Ihr Wetter in Bremen
    Temperatur: 13 °C / 5 °C
    Vormittag:
    /__wetterkontor/images/wr/50/Regenschauer.png
    Nachmittag:
    /__wetterkontor/images/wr/50/wolkig.png
      Regenwahrscheinlichkeit: 70 %
    WESER-KURIER Kundenservice
    WESER-KURIER Plus:
    Startseite » E-Paper » Archiv » Apps »

    WESER-KURIER als Tageszeitung:
    Abo & Service » AboCard » Hörzeitung » Historische Zeitung »
    Leserkommentare
    Schweres Erbe und schwieriger Nachlass
    Lebewesen am 16.04.2021 21:13
    Ihre etwas andere Beschreibung ist für mich auch gefühlt absolut richtig, stimmig und realitätsnah.
    Schweres Erbe und schwieriger Nachlass
    Lebewesen am 16.04.2021 21:07
    Wieso muss es über Jahrzehnte das bekannte Minenfeld geben?

    Der Bürgermeister*in und eine Senator*in sollten dies gefährliche Minenfeld ...
    Anzeige

    Anzeige
    • Region
    • Achimer Kurier »
    • Delmenhorster Kurier »
    • Die Norddeutsche »
    • Osterholzer Kreisblatt »
    • Regionale Rundschau »
    • Syker Kurier »
    • Verdener Nachrichten »
    • Wümme-Zeitung »
    • Bremen
    • Stadt »
    • Wirtschaft »
    • Kultur »
    • Bremen-Nord »
    • Stadtteile »
    • Fotos Bremen »
    • WESER-Strand »
    • ZiSch »
    • Geschäftswelt »
    • Dossier: Im Eis »
    • Werder
    • Bundesliga-Tabelle »
    • Profis »
    • Mehr Werder »
    • Werder Fotos »
    • Sport
    • Bremer Sport »
    • Sport in der Region »
    • Tabellen »
    • Fußball »
    • Mehr Sport »
    • Deutschland & Welt
    • Politik »
    • Wirtschaft »
    • Kultur »
    • Vermischtes »
    • Themen
    • Auto & Mobilität »
    • Reisen & Tourismus »
    • Lifestyle & Genuss »
    • Gesundheit & Sport »
    • Technik & Multimedia »
    • Freizeit & Kultur »
    • Reportagen »
    • mehr »
    • Verlag
    • Abonnement »
    • Aboservice »
    • AboCard »
    • E-Paper »
    • WESER-KURIER Plus »
    • Anzeigenmarkt »
    • Geschäftskunden »
    • Shop »
    • Tickets »
    • Termine »
    • Hotelgutscheine »
    • Leserreisen »
    • Spiele
    • Spiele »
    • Sudoku »
    • Quiz »
    • Kino »
    Abo Mediadaten Anzeigen Kontakt Karriere Datenschutz Widerruf AGB Impressum
    © WESER-KURIER digital