
Die Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes (gemeinhin bekannt als Insektenschutzgesetz) und auch die Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung sind im Vorfeld auf heftigen Widerstand gestoßen – sowohl aus den Bundesländern als auch seitens der Landwirte. Diese befürchten wirtschaftliche Einbußen durch einen restriktiveren Einsatz von Pestiziden, den vor allem die Verordnung zum Pflanzenschutz neu regelt.
Was wird genau geregelt?
Es gibt mehrere zentrale Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz und der Verordnung. So werden Biozide, also Schädlingsbekämpfungsmittel, in Naturschutzgebieten, Nationalparks oder geschützten Biotopen verboten. Unkrautbekämpfungsmittel und bestimmte Insektizide dürfen dort in Wäldern und bei Grünland nicht mehr eingesetzt werden. Für Acker gilt eine vierjährige Übergangsfrist. Streuobstwiesen, artenreiches Grünland und Trockenmauern unterliegen künftig dem Biotopschutz. Pflanzengifte dürfen nur im Mindestabstand von zehn Metern von Gewässern eingebracht werden. Wenn ein Grünstreifen vorhanden ist, verringert sich der Abstand auf fünf Meter.
Sterben nun noch mehr Höfe, wie es der Bauernverband befürchtet?
Diese Gefahr sieht die Bundesregierung nach dem Kompromiss nicht mehr. So wurden zuletzt Vogelschutzgebiete vom Verbot ausgenommen. Auch gibt es Ausnahmen für Sonderkulturen. Dazu gehören Obst und Gemüse, aber auch Wein und die Saatgutzucht. Der Bauernverband will freiwillige Vereinbarungen nach dem Vorbild Niedersachsens und Baden-Württembergs. Wie stark die Neuregelungen einzelne Betriebe treffen werden, hängt auch stark von der Förderung ab, die den Landwirten für den Erhalt der Artenvielfalt zugesprochen wird.
In einigen Bundesländern gibt es gemeinsame Vereinbarungen zwischen Landwirten, Umweltverbänden und Regierungen zum Insektenschutz. Bleiben diese Vereinbarungen gültig?
Vor allem die Bundesländer Niedersachsen, Bayern und Baden-Württemberg haben unter dem Druck von Volksbegehren die freiwillige Zusammenarbeit zwischen Landwirten und Umweltschützern vorangetrieben. Dieses kooperative Vorgehen kann auch weiterhin praktiziert werden. Die neuen Bundesregelungen gelten nur dort, wo noch gar nichts in Sachen Insektenschutz geschehen ist.
Stimmt es, dass das Pflanzengift Glyphosat jetzt verboten wird?
Das stimmt mit ein paar Einschränkungen. Verboten wird der Einsatz des Pflanzengifts in Gärten, auf Sportplätzen oder in Parks, sobald die Verordnung in Kraft tritt. Auch auf Äckern darf es in der Regel nicht mehr eingesetzt werden. Ausnahmen gelten für gefährdete Böden, etwa durch Erosion. Ein generelles Verbot tritt erst nach dem 31. Dezember 2023 in Kraft. An diesem Tag läuft die EU-Genehmigung für Glyphosat aus. Sollte die EU die Erlaubnis verlängern, wäre Deutschland wohl an das europäische Recht gebunden.
Warum geht der Bund gegen Lichtverschmutzung vor?
Licht ist nicht gleich Licht. Der Schein mancher Leuchten zieht besonders viele Insekten an. Wenn sie damit in Berührung kommen, sterben viele davon. Die Neuregelung soll diese Gefahr mindern. In geschützten Gebieten müssen dann Lichter gesetzt werden, die nicht so anziehend auf Insekten wirken. Das bedeutet nicht, dass zum Beispiel die Kommunen nun alle Straßenlaternen austauschen müssen. Nur wenn Leuchten ersetzt werden müssen, soll der Ersatz insektenfreundlich sein.
Ist das Gesamtpaket nach dem langen Streit nun wirklich in trockenen Tüchern?
Der Bundestag könnte das Naturschutzgesetz noch verändern, der Bundesrat muss die Verordnung absegnen. Aus Reihen der Länder gab es in letzter Zeit parteiübergreifend viel Kritik an dem Vorhaben. Der Bund ist ihnen zuletzt weit entgegengekommen, sodass viele umstrittene Punkte praktisch Ländersache bleiben. Das könnte die Länder zur Zustimmung bewegen.
job4u ist die regionale Plattform, wenn es um Lehren und Lernen geht. Neben dem WESER-KURIER, der Handelskammer und der Handwerkskammer Bremen machen sich hiesige Firmen für junge Leute stark.