
In einem Änderungsantrag der Union und SPD zum von der Bundesregierung so bezeichneten "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" heißt es, die Polizei solle auf Anordnung eines Richters die Wohnung des betroffenen Ausländers durchsuchen dürfen. Bei "Gefahr im Verzug" könne diese Durchsuchung auch von der Behörde angeordnet werden, die für die Abschiebung zuständig ist. Die Hürden für Abschiebegewahrsam sollen gesenkt werden.
Der Geschäftsführer von Pro Asyl, Günter Burkhardt, kritisierte die geplante Änderung am Dienstag: "Das Tor zur überfallartigen Festnahme zum Transport in den Ausreisegewahrsam wird schrankenlos geöffnet."
Die integrationspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Filiz Polat, sagte: "Insgesamt liegen uns im Moment acht Gesetzentwürfe im Bereich des Asyl- und des Aufenthaltsrechts vor, die alle unter dem Motto "ausgrenzen, abschrecken, abschieben" stehen." Sie kritisierte zudem das Tempo der Beratungen im Bundestag: "Nach vier Anhörungen am Montag ist es unmöglich, diese und die eine Minute nach Ende des Anhörungsmarathons eingegangen 32 Seiten Änderungsanträge bis zur Innenausschusssitzung am Mittwochvormittag auszuwerten."
Der Ausschuss hatte am Montag Sachverständige zu den Gesetzesvorhaben befragt. Diese prognostizierten mehrheitlich, das geplante Fachkräfteeinwanderungsgesetz werde nicht genügend qualifizierte Arbeitskräfte nach Deutschland locken.
Bei den von SPD und Union nun vorgenommenen Nachbesserungen an den Entwürfen der Regierung geht es nicht nur um Gesetzesverschärfungen. In einem weiteren Änderungsantrag der großen Koalition heißt es, dass Geduldeten, bei denen "die Durchsetzung der Ausreisepflicht in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist", der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden solle. (dpa)
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