
Dem Bundesnachrichtendienst (BND) droht Ärger. Grund ist eine Verfassungsbeschwerde von einer Gruppe ausländischer Journalisten gegen ein Gesetz, das es erlaubt, ausländische Journalisten zu überwachen. Die Kläger aus Europa und Amerika kritisieren eine Verletzung der Pressefreiheit und des Rechts auf geschützte Kommunikation durch den BND. Das teilte die Organisation Reporter ohne Grenzen (ROG) in Berlin mit. Zusammen mit fünf weiteren zivilgesellschaftlichen Gruppen hat Reporter ohne Grenzen die Klage bereits Mitte Dezember beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Eine offizielle Reaktion habe man jedoch noch nicht erhalten. Ulf Buermeyer, Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte – eine der sechs Organisationen – geht jedoch davon aus, dass diese bald erfolgen könnte.
Reporter ohne Grenzen, die Gesellschaft für Freiheitsrechte, der Deutsche Journalistenverband, die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union, das Netzwerk N-Ost und das Netzwerk Recherche haben sich zu dem Bündnis zusammengeschlossen. Im Vorfeld der Klage habe man Profile entwickelt, um Journalisten zu finden, die möglichst glaubwürdig vertreten können, dass sie von dem BND-Gesetz betroffen sind, erklärte Buermeyer. So sind die Kläger überwiegend investigative Journalisten, unter ihnen die aus Aserbaidschan stammende Trägerin des alternativen Nobelpreises, Khadija Ismajilowa, und der Mexikaner Raul Olmos, der die sogenannten Paradise Papers mit ausgewertet hat. Damit war unter anderem die systematische Steuerhinterziehung von mehreren großen Firmen aufgedeckt worden.
Das BND-Gesetz wurde im Oktober 2016 vom Bundestag verabschiedet und ist seit Anfang 2017 in Kraft. „Es erlaubt dem Bundesnachrichtendienst, Journalisten im Ausland praktisch schrankenlos zu überwachen und die Informationen mit anderen Geheimdiensten zu teilen“, sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. Die Organisationen sehen darin eine „inakzeptable Einschränkung der Pressefreiheit“. Daher unterstütze man die Betroffenen beim Gang vor das Gericht. „Projekte wie die Paradise Papers zeigen, dass investigativer Journalismus zunehmend in internationalen Kooperationen entsteht. Wenn der BND ausländische Journalisten überwacht, höhlt er damit auch das Redaktionsgeheimnis in Deutschland aus.“
Laut dem Gesetz darf der BND Kommunikation von Deutschen nicht abfangen, von EU-Bürgern unter Einschränkungen und von Nicht-EU-Bürgern immer dann, wenn das die „Handlungsfähigkeit Deutschlands“ wahre. Das wertet ROG als „eine Quasivollmacht, außerhalb der EU massenhaft Kommunikation zu filtern“. Dadurch werde das Vertrauen zwischen Journalisten und ihren Quellen zerstört. Als Resultat sei es schwieriger an brisante Informationen zu kommen und investigativ zu arbeiten.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe soll nun prüfen, ob das Gesetz verfassungswidrig ist. Außerdem erhoffen sich die Kläger Vorgaben, wie das Gesetz verfassungskonform ausgestaltet werden kann, um Journalisten und andere Berufsgeheimnisträger wirksam zu schützen. Laut Buermeyer könne eine Massenüberwachung keine Lösung sein. Der Geheimdienst bräuchte mehr Personal, um potenzielle Gefahrenträger besser überwachen zu können.
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