
Vor kurzem hat Transparency International den Korruptionswahrnehmungsindex 2018 veröffentlicht, der die in Politik, Verwaltung und Wirtschaft wahrgenommene Korruption bewertet. Deutschland verliert im Vergleich zum Vorjahr einen Punkt. Der Index setzt sich aus mehreren Einzelindizes zusammen. Bei einem dieser Indizes gibt es eine deutliche Verschlechterung: Der World Economic Forum Executive Opinion Survey (EOS), der jährlich Führungskräfte aus der Wirtschaft befragt, sinkt von 74 auf 66 Punkte (von 100). Das heißt: Aus Sicht der Wirtschaftschefs nimmt Korruption und Bestechung in Wirtschaft und öffentlichen Institutionen in Deutschland zu.
Offensichtlich existiert der Eindruck, dass man mit unlauteren Methoden in Deutschland Geschäfte fördern kann. Das ist alarmierend. Einige Fälle im Bereich der Wirtschaftskriminalität haben zu einem hohen Vertrauensverlust in der Bevölkerung geführt – etwa der Dieselskandal oder sogenannte Cum-Ex-Geschäfte. Dem Rechtsstaat scheinen Instrumente und Kapazitäten zu fehlen, um derartige Verstöße zu verhindern oder wirksam zu verfolgen.
Ein Mittel, um dem entgegenzuwirken, ist die strafrechtliche Sanktionierung von Unternehmen. Ein solches Unternehmensstrafrecht soll Staatsanwaltschaften die Verfolgung von Unternehmen zwingend vorschreiben und dies nicht wie bisher ihrem Ermessen überlassen. Außerdem muss es klare Regeln für Absprachen zwischen Staatsanwaltschaften und Unternehmen geben. Hier herrscht Unklarheit und Intransparenz, wann und zu welchen Bedingungen Deals vereinbart und Ermittlungen beendet werden.
Der Handlungsbedarf ist zum Teil schon erkannt worden: Im Koalitionsvertrag ist eine Reform der Unternehmenssanktionierung vorgesehen. Auch Bundesjustizministerin Katarina Barley hat sich vor drei Monaten dafür ausgesprochen, Möglichkeiten zu schaffen, Unternehmen selbst zu belangen, wenn Wirtschaftsstraftaten mit System begangen werden.
Das muss nun zügig umgesetzt werden. Neben schärferen Waffen zur Sanktionierung ist jedoch auch die Nachvollziehbarkeit von justiziellen Entscheidungen entscheidend, um Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken. Wir fordern daher mehr Transparenz bei Bußgeldbescheiden gegen Unternehmen und Urteilen gegen Individuen. Diese müssen standardmäßig im Wortlaut veröffentlicht werden. Denn: Die Öffentlichkeit hat ein Recht zu erfahren, wie Unternehmen bei Korruptionsfällen zur Verantwortung gezogen werden.
Unsere Gastautorin
ist seit 2010 Vorsitzende von Transparency Deutschland. Die Honorarprofessorin an der Verwaltungshochschule Speyer leitete zuvor den Bundesverband der Verbraucherzentralen.
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