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„Verbrechen gegen die Menschlichkeit“

Kristin Hermann 17.06.2019 0 Kommentare

Zwei französische Anwälte zeigen die Europäische Union beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag an. Im Interview erklärt einer von ihnen, warum.

  • Zahlreiche Flüchtlinge, die auf Booten von Libyen aus nach Italien übersetzen wollten, werden während eines Rettungseinsatzes vor der libyschen Küste geborgen. Im Hintergrund das Rettungsschiff Aquarius.
    Zahlreiche Flüchtlinge, die auf Booten von Libyen aus nach Italien übersetzen wollten, werden während eines Rettungseinsatzes vor der libyschen Küste geborgen. Im Hintergrund das Rettungsschiff Aquarius. (Laurin Schmid/SOS Mediterranee/dpa)

    Herr Shatz, zusammen mit Ihrem Kollegen Juan Branco haben Sie eine knapp 250-seitige Strafanzeige gegen die Europäischen Union und deren Mitgliedsstaaten beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag eingereicht. Was genau werfen Sie der EU vor?

    Omer Shatz: Es geht um zahlreiche Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Wir werfen den Staats- und Regierungschefs der EU vor, den Tod von Zivilisten im Mittelmeer, die aus Afrika und insbesondere Libyen fliehen, bewusst in Kauf genommen zu haben, um andere von der Überquerung abzuhalten. Im Einzelnen konzentriert sich der Fall auf zwei Punkte, mit denen sich die EU strafbar gemacht hat.

    Welche wären das?

    Der erste Punkt betrifft den Zeitraum von 2014 bis 2015 und vor allem die Entscheidung, die italienische Operation Mare Nostrum zu beenden und durch die verkleinerte EU-Fron­tex-Operation Triton zu ersetzen, wohl wissend, dass dies die Rettungszone verkleinern und damit mehr Todesopfer fordern würde. Diese Politik ist gescheitert, als Rettungsorganisationen begannen, die von der EU geschaffene tödliche SAR-Lücke zu schließen.

    Der französische Rechtsanwalt Omer Shatz hat zusammen mit seinem Kollegen Juan Branco eine Strafanzeige gegen die Europäischen Union und deren Mitgliedsstaaten eingereicht.
    Der französische Rechtsanwalt Omer Shatz hat zusammen mit seinem Kollegen Juan Branco eine Strafanzeige gegen die Europäischen Union und deren Mitgliedsstaaten eingereicht.

    Sie kritisieren in der Anzeige auch die Unterstützung der libyschen Küstenwache. 

    Das ist der zweite Punkt, und er dauert noch immer an. Er betrifft das systematische Verdrängen privater Seenotretter und die Zusammenarbeit mit der sogenannten libyschen Küstenwache, die zu großen Teilen aus Milizen und Söldnern besteht. Die EU ist durch ihre Politik verantwortlich für den Tod Tausender Menschen durch Ertrinken, sowie die Gefangennahme, Versklavung, Folter und Ermordung von Flüchtlingen in Libyen, die von der Küstenwache zurück in die Lager gebracht werden. 

    Worauf basieren Ihre Anschuldigungen?

    Wir haben uns auf Beweise gestützt, die unstrittig sind und einen hohen Beweiswert haben: diplomatische Depeschen, Entscheidungen der EU-Kommission, interne Berichte anderer EU-Agenturen sowie öffentliche Äußerungen der Verdächtigen vor, während und nach der Begehung von Handlungen und Unterlassungen im Mittelmeer. Außerdem haben wir Zeugenaussagen von NGOs und Geflüchteten einbezogen. Unser Team hat insgesamt zwei Jahre an der Strafanzeige gearbeitet. 

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    Wie schätzen Sie Ihre Chancen ein, dass die Anklage Konsequenzen hat?

    Rechtlich gesehen ist dies einer der klarsten Fälle, die ich in den 15 Jahren meiner Karriere als Anwalt gesehen habe. Derzeit läuft bereits eine Untersuchung des Internationalen Strafgerichtshofs der Vereinten Nationen zur Lage in Libyen. Die Staatsanwaltschaft hat bereits mitgeteilt, dass sie sich in diesem Zusammenhang mit Straftaten gegen Migranten befasst. Da wir wissen, dass sie sich bisher nur auf die unterste Verantwortungsebene konzentriert, bitten wir sie lediglich, in ihre Untersuchung einzubeziehen, wofür der Internationale Strafgerichtshof gegründet wurde, nämlich die hochrangigen Verantwortlichen einzubeziehen. 

    Das Gespräch führte Kristin Hermann.

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    Zur Person

    Omer Shatz ist ein französischer Rechtsanwalt und Dozent an der Yale Law School sowie an der Pariser Elitehochschule Science Po. Er hat bereits mehrere Menschenrechtsverfahren angestoßen. 

    Schlagwörter
    • CDU
    • EU-Kommission
    • Europäische Union EU
    • Internationaler Strafgerichtshof
    • UNO
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    alterwaller am 25.02.2021 14:59
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    nilsemann am 25.02.2021 14:36
    Das wäre auch OK - Unter Auflagen!

    In der Grundschule gibt es aber keine Auflagen: Volle Klassen, kein Abstand, keine Maske, keine ...
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