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Warnung vor Kindern aus islamistischen Familien

06.08.2018 0 Kommentare

Wächst in Deutschland eine neue Generation von Islamisten heran? Das befürchten die Verfassungsschützer. Und fordern breite Aufklärung und Prävention. Ob die Politik in dem Zusammenhang tatsächlich die Beobachtung von Kindern erlaubt?

  • Maaßen
    Hans-Georg Maaßen, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Foto: Michael Kappeler (dpa)

    Das Innenministerium ist angesichts der Gefahr einer dschihadistischen Sozialisierung von Kindern grundsätzlich offen für eine Absenkung der Überwachungs-Altersgrenze unter 14 Jahre.

    „Es gibt durchaus Anhaltspunkte dafür, diese Altersgrenze herabzusetzen - auch aufgrund von Vorfällen, die von noch Jüngeren ausgingen“, sagte die Sprecherin des Bundesinnenministeriums, Eleonore Petermann. „Wir sind aber noch nicht zu einem abschließenden Ergebnis gelangt.“ Die große Koalition in Berlin hatte das Mindestalter für eine Überwachung erst 2016 von 16 auf 14 Jahre gesenkt.

    Bei der Herabsetzung des Mindestalters geht es um die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Speicherung Verdächtiger im Nachrichtendienstlichen Informationssystem NADIS. Bisher ist eine Speicherung erst nach Vollendung des 14. Lebensjahres zulässig. Hintergrund für die Überlegungen dürfte auch der Fall eines Zwölfjährigen aus Ludwigshafen sein, der 2016 einen Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt geplant haben soll. Dschihadisten stehen für eine militante Form des radikalen Islamismus - sie sehen auch Gewalt als Mittel im „Heiligen Krieg“ als legitim an.

    Widerspruch gegen eine Absenkung der Altersgrenze kam von den Grünen und der Linkspartei. „Die Schnüffler haben in Kinderzimmern nichts verloren“, warnte die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Ulla Jelpke. Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz sagte den Partnerzeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft („Südwest Presse“, „Märkische Oderzeitung“, Dienstag), die Forderung nach einer Absenkung sei „nicht nur rechtsstaatlich mehr als bedenklich, sondern geht auch an der Sache vorbei“. Kinder müssten durch den Staat besonders geschützt werden. Nötig seien mehr Präventionsarbeit sowie eine starke Kinder- und Jugendhilfe.

    Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) warnt in einer Analyse, angesichts der Zahl von Minderjährigen und jungen Erwachsenen, die in Deutschland in dschihadistischen Familienverbünden aufwüchsen, berge eine entsprechende „Sozialisation ein nicht unerhebliches Gefährdungspotenzial“. Es gebe Anzeichen für eine „schnellere, frühere und wahrscheinlichere Radikalisierung von Minderjährigen und jungen Erwachsenen“. Zuerst hatten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe aus der BfV-Analyse zitiert.

    Im Dezember hatte Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen bereits vor heimkehrenden Frauen und Kindern von Kämpfern der Terrormiliz IS gewarnt, die von ihren Männern und Vätern in Syrien oder im Irak zurück nach Deutschland geschickt werden. Maaßen sagte den Funke-Zeitungen nun, die fortwährende dschihadistische Sozialisation von Kindern sei „besorgniserregend und deshalb auch für den Verfassungsschutz eine Herausforderung“.

    In der aktuellen BfV-Analyse heißt es, Gefahren gingen auch von Familien in Deutschland aus, die nicht in Kampfgebiete gereist seien. Der Verfassungsschutz geht mit Stand Juni von einer niedrigen dreistelligen Zahl islamistischer Familien mit mindestens „einer mittleren dreistelligen Zahl an Minderjährigen und jungen Erwachsenen“ aus. „Das Gros der Minderjährigen, bei denen das Alter bekannt ist, ist jünger als acht Jahre“, heißt es weiter.

    Um möglichst früh eingreifen und Schäden von den Minderjährigen und der Gesellschaft abwenden zu können, müssten Sicherheits- wie Nicht-Sicherheitsbehörden sowie zivilgesellschaftliche Träger wie Schulen, Jugendämter oder Sportvereine informiert und sensibilisiert werden, forderte der Verfassungsschutz. Damit könne die Wahrscheinlichkeit steigen, dass Auffälligkeiten frühzeitig etwa an die Landes-Koordinierungsstellen für Islamismusprävention weitergegeben werden könnten.

    Ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums sagte, Kinder seien im Kern Opfer ihres Umfeldes. „Insofern muss das Umfeld adressiert werden, auch mit Präventionsprogrammen.“ Dabei müsse das Kindeswohl immer im Mittelpunkt stehen. Letztlich seien die Jugendschutzbehörden am Ort relevant, wenn es eine Einschätzung gebe, dass eingegriffen werden müsse.

    In Nordrhein-Westfalen wird erwogen, nach dem Vorbild Bayerns die Altersgrenze von 14 Jahren für die Überwachung durch den Verfassungsschutz fallenzulassen. Landesinnenminister Herbert Reul (CDU) sagte den Funke-Medien, bei entsprechend geprägten Kindern liege die Hemmschwelle zur Gewalt niedriger. „Die Behörden brauchen daher Instrumente, um auch traumatisierte und gewaltbereite Rückkehrer unter 14 Jahren in den Blick nehmen zu können.“ (dpa)

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    C3PO am 09.03.2021 11:43
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    IhrenNamen am 09.03.2021 11:34
    OMG, da haben also 30 Kinder die sonst nur 6 bis 8 Stunden Dicht auf Dicht in Kita oder Schule zusammensitzen sich Nachmittags noch mal getroffen. ...
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