
Wer keine Arbeit hat und Geld für Miete, Essen, Kleidung – kurz: zum Überleben – braucht, muss sich bemühen, etwas an seiner Situation zu ändern. Ob Sanktionen dabei helfen, ist äußerst umstritten – selbst unter Jobcenter-Mitarbeitern. Einige berichten von Betroffenen, bei denen die Kürzung wie ein Warnschuss wirkte. Bei anderen, die auch mit noch weniger Geld klar kommen, verpufft die Wirkung.
Ein Problem, wie die Verfassungsrichter in ihrer Urteilsbegründung darlegten: Es fehlen aussagekräftige wissenschaftliche Erkenntnisse darüber, was eine konkrete Kürzung bei Betroffenen bewirkt. Es gebe zwar Studien, schreiben die Richter, aber diese differenzierten weder nach dem Alter der Menschen noch nach den verletzten Pflichten.
Es scheint, dass die Frage nach dem Sinn von Bestrafung bisher überwiegend politisch beantwortet wird. Fast 15 Jahre nach der Einführung von Hartz IV ist es an der Zeit, mehr Wissen zu schaffen. Das könnte am Ende dabei helfen, das eigentliche Ziel der Jobcenter noch viel öfter zu erreichen: Dass Menschen aus ihrer Hilfsbedürftigkeit herauskommen.
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