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Abgas-Tierversuche
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Auch Daimler zieht personelle Konsequenzen aus Affenstudie

31.01.2018 0 Kommentare

Erst Volkswagen, jetzt Daimler: Der Autohersteller stellte nach dem Skandal um Abgastests an Affen einen Mitarbeiter frei. Derweil kommen weitere brisante Details zu den Experimenten heraus.

  • Mercedes-Symbol
    Daimler hat wegen der umstrittenen Affenstudie einen Mitarbeiter freigestellt. Foto: Larissa Schwedes/Symbolbild (dpa)

    Die umstrittenen Abgasversuche an Affen haben nun auch bei Daimler personelle Konsequenzen. Der Mitarbeiter, der den Autobauer im Vorstand der Lobbyorganisation EUGT vertreten hatte, werde mit sofortiger Wirkung freigestellt, teilte Daimler mit. Das habe der Vorstand entschieden.

    Konkurrent BMW steht hingegen weiter zu einem Mitarbeiter, der den Autokonzern von 2011 bis 2015 als Referent in der Lobby-Initiative vertreten hatte.

    Unterdessen zeigen der Deutschen Presse-Agentur vorliegende US-Gerichtsakten zu den Affen-Experimenten weitere brisante Details. So versucht VW mit Hochdruck, die Studie von US-Prozessen ausschließen zu lassen. Zudem wirft der unter Verschluss gehaltene Abschlussbericht der Forscher weitere unangenehme Fragen auf.

    Ein VW-Sprecher sagte, die Durchführung der Studie durch das US-Institut LRRI und die Beauftragung der EUGT stehe „in keinem juristisch relevanten Zusammenhang mit dem genannten US-Verfahren“. Dies gelte vor allem für die geltend gemachten Schadenersatzansprüche einzelner Fahrzeughalter von Dieselfahrzeugen im Verfahren am Bezirksgericht Fairfax County im US-Bundesstaat Virginia.

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    Zur Entlassung des Mitarbeiters betonte Daimler: „Wir werden den Sachverhalt lückenlos aufklären und sicherstellen, dass sich derartige Vorgänge nicht wiederholen.“ BMW teilte mit, der betroffene Referent bleibe „Mitarbeiter der BMW Group“ und werde vorerst nur auf eigenen Wunsch von seinen Aufgaben im Bereich urbane Mobilität und Kommunen befreit. Er habe versichert, dass er EUGT-Tierversuche kritisch hinterfragt habe.

    VW will weiter in Dieseltechnologie investieren

    BMW habe an den Studien nicht mitgewirkt, heiß es weiter. In der laufenden Untersuchung gelte für den Mitarbeiter die Unschuldsvermutung: „Gleichzeitig steht die BMW Group zu ihrer Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitern.“

    Nach der Beurlaubung von Ex-Regierungssprecher Steg sagte VW-Chef Matthias Müller in einem Interview des Senders n-tv, den Dieselmotor trotz allem rehabilitieren zu wollen: „Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass unsere Kunden an der Stelle ein weiteres Mal verunsichert sind“, sagte er. „Nichtsdestotrotz werden wir weiter in die Diesel-Technologie auf absehbare Zeit investieren.“ Über die Schadstofftests an den Affen äußerte er sich „erschüttert“ und entschuldigte sich erneut.

    Die Autoindustrie hatte Wissenschaftler eingespannt, die mit der Lobbyorganisation EUGT Gesundheitsgefahren von Dieselabgasen verharmlost haben sollen. Dabei waren auch Affen mehreren Tests ausgesetzt. Darüber hinaus förderte die Initiative eine Studie der Universität Aachen zur Stickstoffdioxid-Belastung am Arbeitsplatz - Probanden waren 25 Menschen. BMW, Daimler, VW und Bosch hatten die EUGT gemeinsam gegründet, Bosch stieg 2013 aus.

    Ergebnisse der Affenstudie fielen nicht so aus wie erhofft

    In den USA kommen derweil weitere unangenehme Einzelheiten ans Licht. So zeigt der vertrauliche Entwurf des bislang unveröffentlichten Abschlussberichts der Affenstudie, dass die Ergebnisse nicht so ausfielen wie erhofft. Die „Bild“ ließ das 57-seitige Dokument, das auch der dpa vorliegt, vom Facharzt Hans-Peter Hutter von der Medizinischen Universität Wien auswerten. Der stellte Brisantes fest.

    Das beabsichtigte Ergebnis - zu zeigen, dass die Dieselabgase eines VW Beetles mit moderner Abgasreinigung weitaus weniger Schadstoff enthalten als die eines älteren Ford-Pick-ups - wurde demnach verfehlt. „Bei den Tieren, die den neuen Diesel einatmen mussten, wurden mehr Entzündungszeichen gefunden als bei jenen Affen, die den alten Diesel eingeatmet hatten“, zitiert die Zeitung Hutter.

    Der Experte zeigte sich schockiert von dem geheimen Bericht: „Das ist ein unglaublicher Versuch, der von einer Ethikkommission in Europa so wahrscheinlich niemals erlaubt worden wäre“. Nach Angaben von Daimler wurde im Dezember 2015 erstmals ein Entwurf des Abschlussberichts dem Forschungsbeirat der EUGT vorgelegt. Dieser habe ihn aufgrund „offener methodischer Fragestellungen“ nicht akzeptiert.

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    VW stritt mit den Forschern noch bis mindestens Mitte 2017 um Veröffentlichung und Bezahlung der Studie, die insgesamt über 700.000 Dollar kosten sollte. Interne E-Mails, die im Rahmen der Ermittlungen des US-Anwalts Michael Melkersen aufgetrieben wurden, zeigen zudem, wie an der Studie herumgedoktert wurde. Er habe versucht, die „Ergebnisse abzuschwächen“, schrieb ein Forscher dem Studienleiter und erkundigte sich, ob noch weitere Anpassungen nötig seien.

    Studie sei Beweismittel

    VW kämpft in den USA gegen die Verwendung der Dokumente zu den Affen-Experimenten bei einem Gerichtsverfahren. Seit Monaten liefert sich die US-Tochter des deutschen Autobauers einen Schlagabtausch mit Klägeranwälten, um zu verhindern, dass die Unterlagen zu den Tierversuchen bei einem US-Prozess zum Einsatz kommen. „Wir werden den Rechtsstreit nicht kommentieren“, teilte VW auf Nachfrage mit.

    Bereits am 13. Oktober 2017 stellten die VW-Anwälte einen Antrag, die Studie vom Verfahren auszuschließen. Darin hieß es: „Das einzige Ziel des Klägers ist es, eine scharfe und emotionale Reaktion der Jury hervorzurufen, in der Hoffnung, dass diese VW Amerika für etwas bestrafen, dass mit den Klägern gar nichts zu tun hatte.“ Den letzten derartigen Antrag reichte VW am 26. Januar ein.

    Klägeranwalt Melkerson hält dem entgegen, die Studie sei ein wichtiges Beweismittel, da sie ein vorsätzliches Schema des andauernden Betrugs belege. Zudem zeige sie Mangel an Reue und sei deshalb notwendig, um Strafen und Schadenersatz durchzusetzen. Der Prozess ist für den 26. Februar angesetzt. Ob es so weit kommt, hängt aber davon ab, ob sich die Parteien außergerichtlich einigen. (dpa)

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