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Gemeinsame EU-Agrarpolitik
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Bund und Länder einigen sich auf Agrarreform

26.03.2021 0 Kommentare

Es geht um Hunderte Milliarden für die kommenden Jahre. Über die EU-Agrarrefrom wird in Deutschland wie in Brüssel heftig gestritten. In Deutschland gibt es nun eine Einigung - aber was heißt das genau?

  • Feldarbeit
    Nach dem Kompromiss der Agrarminister sollen 25 Prozent der EU-Direktzahlungen an deutsche Landwirte an Klima- und Umweltmaßnahmen geknüpft sein. Foto: Armin Weigel/dpa (Armin Weigel / dpa)

    Drei Nächte und viele weitere Stunden hat das Ringen um eine Lösung gedauert. Es waren zähe und ermüdende Verhandlungen, die die Agrarminister von Bund und Ländern am Freitag hinter sich brachten.

    Am Ende steht der langersehnte Kompromiss dazu, wie die Reform der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) für Deutschland aussehen kann. Ein kleiner Meilenstein, der nichts Geringeres als einen Systemwechsel herbeiführen soll.

    Nach dem Kompromiss sollen 25 Prozent der EU-Direktzahlungen an deutsche Landwirte an Klima- und Umweltmaßnahmen geknüpft sein. Bislang war ausschließlich die Fläche eines Betriebs das entscheidende Auszahlungskriterium. Zusätzlich sollen ab 2023 zehn Prozent der Direktzahlungen in einen zweiten Topf fließen und unter anderem nachhaltiger Landwirtschaft, Tierwohl und Ökolandbau zugute kommen. Im Jahr 2026 soll der Prozentsatz für die Umschichtung des Geldes in diese zweite Säule dann bei 15 Prozent liegen. Damit wären zwei große Streitpunkte des Konflikts, der zunächst zwei ergebnislose Verhandlungsrunden im Februar und Mitte März zur Folge hatte, ausgeräumt.

    Die EU-Agrarpolitik ist ein komplexes Konstrukt und im Grunde in zwei Bereiche aufgeteilt. Zum einen werden jährlich Gelder ausgezahlt, die in den sogenannten Direktzahlungen zusammengefasst werden. Sie machen den Großteil des Geldes aus und werden zumeist anhand der Fläche eines Betriebs ausgezahlt. Zum anderen gibt es Finanzmittel für die Entwicklung des ländlichen Raums. Das sind Beträge, die für meist siebenjährige Programme zur Verfügung stehen und etwa für langfristige Umweltmaßnahmen genutzt werden können. Das Geld für die GAP hängt auch vom langfristigen EU-Haushalt ab, der im Dezember für 2021 bis 2027 beschlossen wurde.

    Das jährliche Budget, aus dem sich nach dem Kompromiss die 25 Prozent für sogenannte Ökoregelungen speisen sollen, beträgt für die deutschen Landwirte jährlich 4,9 Milliarden Euro. Insgesamt stehen Deutschland jährlich sechs Milliarden Euro aus Brüssel zur Verfügung. Wenn ein Betrieb künftig einen Teil dieses Geldes als Förderung erhalten möchte, muss er gewisse Ökokriterien erfüllen. „Wir haben jetzt einen Systemwechsel eingeführt“, betonte Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU), die beratend an den Verhandlungen teilnahm.

    Wie die genau diese Ökokriterien aussehen können, steht noch nicht endgültig fest. Landwirte können etwa einen Teil ihrer Flächen als Brachen oder Blühstreifen anlegen oder auch Moorböden schützen. Umweltverbände fordern, nur Maßnahmen zu berücksichtigen, die auch einen wirksamen Klima- und Umweltschutz mit sich bringen.

    Eine zunächst angedachte Deckelung der Zahlungen ab einer bestimmten Betriebsgröße ist vom Tisch - auch ein Teil des hart errungenen Kompromisses. Der Deutsche Bauernverband sieht trotzdem „schmerzhafte Einschnitte“ auf die Landwirte zukommen. Die zusätzlichen Einkünfte der Bauern könnten sich um 40 Prozent verringern, befürchtet der Verband. Die Direktzahlungen seien eine wichtige Einkommensstütze.

    Umweltverbände wie der Nabu oder der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) halten die Beschlüsse dagegen für nicht weitgehend genug, loben aber den Fortschritt zu den ursprünglichen Vorschlägen aus dem Bundesagrarministerium. Das hatte zunächst eine 20-Prozent-Quote für die Ökoregelungen und einen Acht-Prozent-Anteil für die Umschichtung in die zweite Säule vorgeschlagen.

    Nun kommt es darauf an, ob sich Klöckner auf Basis der Beschlüsse mit Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) einig wird, damit das Kabinett das nationale GAP-Paket verabschieden kann. Die Agrarminister appellierten an Schulze, den Kompromiss anzunehmen. Die Umweltministerin begrüßte die Einigung in einer ersten Stellungnahme und kündigte an, die Positionierung des Agrarressorts „sorgfältig prüfen“ zu wollen. Bis Ende des Jahres muss Deutschland der EU-Kommission seinen Nationalen Strategieplan für die Umsetzung der Agrarreform vorgelegt haben.

    Damit sind die deutschen Ministerinnen und Minister weiter als ihre Kollegen in Brüssel. Auf EU-Ebene liegen die Agrarministerien der Mitgliedsländer schon seit längerem mit dem EU-Parlament im Clinch und stritten auch an diesem Freitag über den Rahmen der Agrarreform. Bei dem groß angekündigten „Super“-Trilog - also den Verhandlungen zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und den Vertretern der EU-Staaten - wurden jedoch nur kleine Fortschritte erreicht.

    Offen blieben große Knackpunkte wie die Deckelung der Direktzahlungen, die verhindern soll, dass einzelne Großbetriebe den Löwenanteil der Fördermittel bekommen. Auch die Ausgestaltung künftiger Öko-Regeln und die Frage, wie viel der Direktzahlungen hierfür ausgegeben werden soll, sind weiter strittig. Denn auch wenn Deutschland in diesen Punkten bereits Einigungen erzielt hat, das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. „In diesem Fall bricht EU-Recht das nationale Recht“, sagte der Grünen-Agrarpolitiker Martin Häusling am Abend. Die nationalen Pläne müssten nach Abschluss der EU-Verhandlungen im Zweifel angepasst werden.

    © dpa-infocom, dpa:210326-99-988056/3 (dpa)

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    Schweres Erbe und schwieriger Nachlass
    Lebewesen am 16.04.2021 21:13
    Ihre etwas andere Beschreibung ist für mich auch gefühlt absolut richtig, stimmig und realitätsnah.
    Schweres Erbe und schwieriger Nachlass
    Lebewesen am 16.04.2021 21:07
    Wieso muss es über Jahrzehnte das bekannte Minenfeld geben?

    Der Bürgermeister*in und eine Senator*in sollten dies gefährliche Minenfeld ...
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