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Umstrittenes Investitionsabkommen
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EU veröffentlicht Investitionsabkommen mit China

Detlef Drewes 23.01.2021 0 Kommentare

Ende Dezember vereinbarten die EU und China ein Investitionsabkommen. Gibt es damit endlich einen Wettbewerb auf Augenhöhe? Kritiker sind sehr skeptisch.

  • Vereinbarten das Abkommen auf einer Videokonferenz Ende Dezember (von links oben im Uhrzeigersinn): Chinas Präsident Xi, EU-Ratspräsident Michel, Kommissionschefin von der Leyen, Frankreichs Staatschef Macron und Bundeskanzlerin Merkel.
    Vereinbarten das Abkommen auf einer Videokonferenz Ende Dezember (von links oben im Uhrzeigersinn): Chinas Präsident Xi, EU-Ratspräsident Michel, Kommissionschefin von der Leyen, Frankreichs Staatschef Macron und Bundeskanzlerin Merkel. (Johanna Geron / dpa)

    Hat die EU sich beim Investitionsabkommen mit China auf leere Versprechungen eingelassen? Seitdem der Vertrag am 30. Dezember vereinbart wurde, gibt es heftige Kritik. Am Freitag veröffentlichte die EU-Kommission den Vertragstext. Auf was haben sich Brüssel und Peking verständigt? Ist die Kritik berechtigt? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

    Was bringt das Investitionsabkommen den europäischen Unternehmen?

    Viele Wirtschaftsbereiche in China waren für EU-Konzerne bisher nicht zugänglich. In etlichen anderen gab es Zwangsauflagen, beispielsweise musste technisches Know-how weitergegeben werden oder ein chinesischer Partner war nötig, um investieren zu können. Das soll sich durch das Investitionsabkommen ändern – vor allem in der Finanzbranche, bei Cloud-Dienstleistungen, E-Autos, Hybridfahrzeugen und im Gesundheitsbereich. Außerdem sollen chinesische und europäische Unternehmen in China stärker als bisher gleichbehandelt werden.

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    Was hat China von dem Vertrag?

    Peking sicherte für seine Unternehmen einen weitgehenden Zugang zum europäischen Binnenmarkt. Allerdings hat die EU Hürden gesetzt: So gibt es Beschränkungen dafür, dass sich chinesische Konzerne, die vom Staat unterstützt werden oder ihm gehören, in EU-Firmen einkaufen. Geldgebern aus Fernost bleibt es außerdem nur beschränkt erlaubt, in europäische Betriebe im Bereich erneuerbare Energien zu investieren. Erst wenn Peking seinen Energiemarkt für ausländische Investoren öffnet, sollen diese Beschränkungen schrittweise beseitigt werden.

    Gibt es damit endlich einen Wettbewerb auf Augenhöhe?

    Nein. Zwar wurde für beide Seiten mehr Rechtssicherheit geschaffen und Beobachter gehen davon aus, dass die Konkurrenz fairer wird. Aber es scheint klar, dass dieser Vertrag nur der erste Schritt auf dem Weg zu einem Wettbewerb mit gleichen Regeln sein kann.

    Es handelt sich nicht um einen Freihandelsvertrag?

    Nein, es ist ein Investitionsabkommen, nicht einmal ein Investitionsschutzabkommen. Dazu fehlen verbindliche Bestimmungen, um Rechtsansprüche durchzusetzen.

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    Woran entzündet sich die Kritik?

    Dabei geht es vor allem um die Begleitbestimmungen zu Nachhaltigkeit und zum Arbeitnehmerschutz. Bernd Lange, der Chef des Handelsausschusses im EU-Parlament, sagte am Freitag: „China hat zwar die Abschaffung der Zwangsarbeit versprochen. Aber die Frage ist, ob man sich daran hält – und was passiert, wenn Peking das Versprechen nicht einlöst.“ Das Gleiche gilt für die Nachhaltigkeit, wo es ebenfalls eher unverbindliche Formulierungen gib.

    Was ist der Hauptkritikpunkt an dem Vertrag?

    Alle Kritiker sind sich einig, dass dieses Dokument ein Fortschritt ist, wenn es von beiden Seiten mit viel gutem Willen umgesetzt wird. Die Frage bleibt, ob China das tut und seinen Teil der Abmachungen erfüllt. Hinzu kommt grundsätzliche Skepsis, ob man mit einer Führung wie in Peking, die die Menschenrechtsbewegung in Hongkong so konsequent unterdrückt, überhaupt ehrlich verhandeln kann. 

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