
Nach der Prüfung aller eingereichten Unterlagen sowie der Abwägung der dazu eingegangenen Einwendungen habe die Behörde den Bau und Betrieb der Pipeline über 55 Kilometer im deutschen Küstenmeer für zulässig erklärt, teilte das Energieministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit.
Ende 2017 hatte das Amt bereits eine erste Teilgenehmigung erteilt. Für den Bereich der Ausschließlichen Wirtschaftszone ist das Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie zuständig. Dessen Entscheidung steht noch aus. Mit der Pipeline soll zusätzliches Gas von Russland direkt nach Deutschland geliefert werden. Vor allem osteuropäische EU-Mitgliedsstaaten kritisieren den Bau und fürchten um ihre Energiesicherheit. (dpa)
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