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Bundesregierung
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Pläne gegen Diesel-Fahrverbote kommen voran

13.02.2019 0 Kommentare

Die Koalition will Diesel-Fahrverbote in Städten mit relativ geringer Überschreitung von Schadstoffgrenzwerten für in der Regel unverhältnismäßig erklären. Die EU hat dagegen nichts einzuwenden - aber was das für Dieselfahrer heißt, bleibt offen.

  • Luftmessstation in Wiesbaden
    Autos fahren an einer Luftmessstation des Luftmessnetz Hessen am Straßenrand der Schiersteiner-Straße vorbei. Foto: Silas Stein (Silas Stein / dpa)

    Die Bundesregierung kommt mit Gesetzesplänen zum Vermeiden von Diesel-Fahrverboten in Städten voran.

    Die EU-Kommission hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen deutsche Pläne, wonach Verbote in der Regel erst ab einer Belastung von 50 Mikrogramm Stickoxid (NO2) pro Kubikmeter Luft verhältnismäßig sein sollen. Wie ein Sprecher mitteilte, hat die EU-Kommission zwar einige Anmerkungen zum Vorhaben der Bundesregierung. Dies habe aber keinen Einfluss auf den Zeitplan für die Annahme der Maßnahme. Dies bedeutet faktisch, dass die Regierung aus Brüssel grünes Licht für ihr Gesetzesvorhaben bekommt. Der Bundestag muss noch zustimmen.

    Konkret geht es um eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Darin soll klargestellt werden, dass Fahrverbote in der Regel „aus Gründen der Verhältnismäßigkeit“ erst bei Jahresmittelwerten von mehr als 50 Mikrogramm in Betracht kommen sollten. Diese Änderung musste die Bundesregierung der EU-Kommission vorlegen. Der Bundestag muss den Plänen ebenfalls noch zustimmen.

    Die Maßnahme berührt nicht den weiter geltenden verbindlichen EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm - diesen kann die Bundesregierung gar nicht eigenständig ändern oder aussetzen. Auch ein Kommissionssprecher bekräftigte, an dem Grenzwert von 40 Mikrogramm im Jahresmittel werde nicht gerüttelt. Die geplanten Änderungen beim Bundesimmissionsschutzgesetzes sind Teil eines Pakets der Koalition, um Fahrverbote von Dieselautos zu verhindern.

    In vielen deutschen Städten wird der EU-Grenzwert für gesundheitsschädliches Stickstoffdioxid (NO2) nach wie vor überschritten - in der Mehrzahl der Fälle aber liegt der Wert unter den 50 Mikrogramm. Die Bundesregierung hatte bereits „Intensivstädte“ definiert, in denen die Belastung zum Teil weit über 50 Mikrogramm liegt und die besonders gefördert werden.

    „Wir sind zuversichtlich, dass Bundestag und Bundesregierung die Sache jetzt zügig abschließen werden, so dass viele drohende Fahrverbote vom Tisch sind“, sagten der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese und sein Fraktionskollege Norbert Lins mit Blick auf die Entscheidung der EU-Kommission.

    Das Bundesumweltministerium erklärte, mit der geplanten Novelle habe die Bundesregierung keine Erhöhung des Grenzwerts vorgeschlagen. Es gehe vielmehr um eine Orientierungshilfe, wann ein Fahrverbot in der Regel verhältnismäßig ist und wann es andere Möglichkeiten gibt, den geltenden Grenzwert von 40 Mikrogramm einzuhalten. Dies lasse sich bei einer Grenzwertüberschreitung bis 50 Mikrogramm in der Regel mit einer Kombination anderer Maßnahmen erreichen.

    Das Umweltministerium hatte stets betont, dass Kommunen in Fragen von Diesel-Fahrverboten weiterhin selbst entscheiden könnten. Sie zu verbieten, sei dem Bund nicht möglich. Kritiker bezeichnen die geplante Gesetzesänderung deswegen als „Kosmetik“, die an der Rechtslage nicht ändere.

    Ob im Falle einer Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes Fahrverbote wirklich vermieden werden können, wird sich vor Gerichten erweisen. Die in vielen Fällen klagende Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte die Pläne der Bundesregierung bereits scharf kritisiert.

    Nachdem Gerichte in mehreren Städten Pläne für Fahrverbote erzwungen haben, gelang Wiesbaden ein anderer Weg: Mit einem Maßnahmenpaket für bessere Luft wandte die Stadt ein Dieselfahrverbot ab. Der Streit mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und dem Verkehrsclub Deutschland (VCD) wurde so beigelegt. Als Kläger erklärte die DUH vor dem Verwaltungsgericht, die bisher umgesetzten sowie die geplanten Maßnahmen zur Luftreinhaltung der Kommune reichten voraussichtlich aus, um die NO2-Belastung zu senken. Im Sommer werde man eine Zwischenbilanz ziehen.

    Für München hatte Bayerns Kabinett Fahrverboten am Vortag eine Absage erteilt. Sie seien nach einer gerichtlichen Anordnung zwar geprüft worden - man sei aber zu dem Ergebnis gekommen, dass sie unverhältnismäßig wären, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte den Freistaat verurteilt, für München einen neuen Luftreinhalteplan mit der Möglichkeit von Fahrverboten vorzulegen. Die Stadt hat inzwischen aber mit eigenen Stickoxid-Messungen festgestellt, dass die Luft in den Wohngebieten besser ist als bisher angenommen.

    Die Kommission hat bereits eine Überprüfung der Richtlinie begonnen, den sogenannten Fitness Check, mit dem EU-Vorschriften von Zeit zu Zeit darauf geprüft werden, ob sie noch zeitgemäß sind. Das Ergebnis soll es aber erst Ende dieses Jahres geben - und der zuständige EU-Umweltkommissar Karmenu Vella hat schon klar gemacht, dass die Grenzwerte im Fall einer Änderung strenger würden. (dpa)

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