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Ostseepipeline für Gas
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Russland will Nord Stream 2 trotz US-Sanktionen fertigbauen

04.12.2020 0 Kommentare

Wird die deutsch-russische Ostseepipeline Nord Stream 2 nun doch weitergebaut? Russland will sich durch Sanktionsdrohungen aus den USA nicht einschüchtern lassen. Die USA wollen die Europäer nun zumindest konsultieren.

  • Lagerung
    Rohre für die Ostsee-Gaspipeline Nord Stream 2 werden auf dem Gelände des Hafens Mukran bei Sassnitz gelagert. Foto: Stefan Sauer/dpa-Zentralbild/dpa (Stefan Sauer / dpa)

    Russland strebt ungeachtet drohender neuer US-Sanktionen gegen die Ostseepipeline Nord Stream 2 weiter die Fertigstellung des Milliardenprojekts an.

    „Natürlich werden wir unsere Interessen schützen“, sagte Kremlsprecher Dmitri Peskow der Agentur Interfax zufolge am Freitag. Er reagierte damit auf die vom US-Kongress geplante Ausweitung der Strafmaßnahmen. Peskow hatte immer wieder kritisiert, die USA würden mit unlauteren Methoden gegen die „Prinzipien des internationalen Handels und des internationalen Rechts“ verstoßen.

    Der US-Kongress will derweil Sanktionen gegen Regierungen und Behörden europäischer Partnerstaaten wie Deutschland ausschließen. Gegen Unternehmen, die an dem Projekt beteiligt sind, sollen die angedrohten Strafmaßnahmen allerdings ausgeweitet werden. Das geht aus dem Entwurf für das Gesetzespaket zum US-Verteidigungshaushalt hervor, auf den sich Demokraten und Republikaner in beiden Kammern im US-Kongress am Donnerstag (Ortszeit) einigten. Sanktionen gegen Unternehmen sollen demnach erst verhängt werden dürfen, nachdem potenziell betroffene Regierungen von EU-Mitgliedstaaten, der Schweiz, Norwegen und Großbritannien konsultiert wurden.

    Wegen der ersten US-Sanktionen waren die Bauarbeiten Ende vorigen Jahres gestoppt worden. Nun könnte die Rohrverlegung an diesem Samstag für ein 2,6 Kilometer langes Teilstück der Pipeline wieder aufgenommen werden. Die Nord Stream 2 AG hat dafür seit langem eine Genehmigung vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Die Erlaubnis ist aber nur noch bis Ende des Jahres gültig. Das Unternehmen selbst äußerte sich nicht zu den Arbeiten.

    In Stralsund hat das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt für diesen Samstag Rohrverlegungsarbeiten in der Ostsee angekündigt. An dem Tag soll auch das russische Verlegeschiff „Akademik Tscherski“ in Mukran ankommen, wie auf dem Schiffsradar vesselfinder.com zu sehen ist. Bereits geankert hat dort auch das russische Verlegeschiff „Fortuna“. Verlegt werden sollen die Rohre auf hoher See in 13,9 bis 16,5 Kilometer Entfernung von der deutsch-dänischen Seegrenze.

    Kremlchef Wladimir Putin hatte betont, dass die Pipeline trotzdem aus eigener Kraft fertiggestellt werden solle. Zuvor waren westliche Spezialschiffe für die Verlegung der Rohre wegen der Strafmaßnahmen aus den USA abgezogen. Russland will eigene Schiffe einsetzen, die technisch aber weniger gut ausgerüstet und etwa auf Anker für den Halt in der Ostsee angewiesen sind.

    Die etwa 9,5 Milliarden Euro teure Pipeline ist zu 94 Prozent fertig. Durch die zwei jeweils rund 1200 Kilometer langen Leitungen von Nord Stream 2 sollen künftig jedes Jahr 55 Milliarden Kubikmeter Erdgas von Russland nach Deutschland gepumpt werden. Die USA sind gegen das Projekt und begründen dies mit zu großer Abhängigkeit ihrer europäischen Partner von russischem Gas. Unterstützt werden sie von osteuropäischen Staaten wie Polen und den baltischen Ländern. Kritiker werfen den USA dagegen vor, nur ihr Flüssiggas in Europa besser verkaufen zu wollen.

    Bekannt war, dass sowohl das Repräsentantenhaus als auch der Senat - die beiden Kammern im US-Kongress - Sanktionen gegen die an der Pipeline beteiligten Unternehmen verschärfen wollten. In den beiden Gesetzesentwürfen, die nun für das Paket zum Verteidigungshaushalt zusammengeführt wurden, war aber zunächst keine Rede davon gewesen, dass europäische Partner konsultiert werden müssten oder dass Sanktionen gegen Regierungen oder Behörden in Europa nicht zulässig wären. Nach einer Verabschiedung durch beide Kammern muss US-Präsident Donald Trump das Gesetz unterzeichnen, damit es in Kraft tritt.

    Mit den bereits bestehenden Sanktionen können gegen betroffene Personen Einreiseverbote in die USA verhängt werden. Etwaiger Besitz betroffener Personen oder Firmen in den Vereinigten Staaten kann eingefroren werden.

    Im Oktober veröffentlichte das US-Außenministerium neue Richtlinien, wonach auch die Bereitstellung bestimmter Dienstleistungen und Einrichtungen für die Verlegeschiffe bestraft werden könnte. Der neue US-Gesetzesentwurf (Peesca) sieht nun eine weitere Verschärfung der Strafmaßnahmen vor. Demnach sollen auch Unternehmen, die Schiffe für andere Aktivitäten im Zusammenhang mit Verlegearbeiten stellen, mit Strafen belegt werden. Dabei kann es sich etwa um das Ausheben von Gräben für die Pipeline handeln.

    Auch Firmen, die betroffene Schiffe versichern oder ihnen ihre Hafenanlagen zur Verfügung stellen, drohen Sanktionen. Das gleiche gilt für Unternehmen, die Zertifizierungen für die Pipeline vornehmen, damit diese in Betrieb gehen kann.

    Dem Entwurf hinzugefügt wurde nun, dass sich der US-Außenminister vor der Verhängung von Sanktionen gegen Unternehmen aus EU-Mitgliedsstaaten, der Schweiz, Norwegen und Großbritannien mit den Regierungen dieser Länder beraten müsse. In seinem Bericht an den Kongress - der Grundlage für die Verhängung von Sanktionen ist - müsse der Minister etwaige Bedenken dieser Regierungen anführen. Außerdem heißt es, dass gegen die aufgeführten europäischen Regierungen und ihre Körperschaften Sanktionen nicht anwendbar seien.

    Der Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft sieht keine völkerrechtliche Grundlage für ein amerikanisches Sanktionsgesetz, „das in dieser Weise die Souveränität der EU verletzt und europäische Unternehmen zur Zielscheibe macht“. Rein europäische Projekte wie Nord Stream 2 seien nicht von US-Stellen zu regulieren, sondern ausschließlich von den beteiligten europäischen Ländern und der EU, teilte der Vorsitzende Oliver Hermes am Freitag mit. „Umso mehr lehnen wir die jetzt beabsichtigte Ausweitung möglicher Sanktionsziele beispielsweise auf Zertifizierungsunternehmen und Dienstleister ab.“ Positiv sei die deutlich gewachsene Bereitschaft in den USA, die Argumente der Europäer zu hören, sagte Hermes.

    © dpa-infocom, dpa:201204-99-566180/5 (dpa)

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