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  • » Regelwirrwarr auf der Autobahn: Was Lkw-Fahrern die Arbeit erschwert
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Forderungen der Logistikbranche
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Wie LKW-Fahrer unter den aktuellen Bestimmungen leiden

Florian Schwiegershausenund Birger Nicolai 09.12.2020 1 Kommentar

Während des Teil-Lockdowns scheinen die Bundesländer die Lkw-Fahrer vergessen zu haben. Die Logistikbranche fordert daher, dass die Fahrer von weiteren Quarantäne-Verordnungen ausgenommen werden.

  • Ohne Nachbesserung der Corona-Verordnung in Niedersachsen wäre verboten, dass die Lkw-Fahrer an Raststätten bewirtet werden.
    Ohne Nachbesserung der Corona-Verordnung in Niedersachsen wäre verboten, dass die Lkw-Fahrer an Raststätten bewirtet werden. (Arnulf Stoffel/dpa)

    Während immer mehr Ministerpräsidenten strengere Auflagen in ihren Bundesländern erwägen, fordert die Logistikbranche, dass die Lkw-Fahrer dabei außen vor bleiben. Der Hauptgeschäftsführer vom Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), Dirk Engelhardt, sagte dem WESER-KURIER: „Die Lkw-Fahrer müssen von den Quarantäne-Verordnungen komplett ausgenommen werden, weil nur so die Versorgungslage gesichert ist und die Aufrechthaltung der Lieferketten gewahrt werden können.“ Die Versorgung mit Gütern in Deutschland über die Straße funktioniert weitgehend reibungslos. Doch die Regelungen in Zusammenhang mit der Pandemie machen den Transportunternehmen ihre Aufgabe schwer. Ein weiterer Flickenteppich an Bestimmungen würde es im Winter nicht einfacher machen.

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    So sieht es auch der Vorsitzende des Präsidiums des Deutschen Verkehrsforums, Raimund Klinkner. Aus seiner Sicht gibt es bei den Transportunternehmen „eine Reihe nicht zwingend notwendiger, aber extrem großer Herausforderungen vonseiten der Politik.“ Als Beispiel nennt er die Fahrt eines Lkw vom Hafen Rostock nach Duisburg: So dürfe der Trucker in Rostock auch an einem Sonntag losfahren, weil das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern das Sonntagsfahrverbot im zweiten Lockdown ausgesetzt hat. Auch im nordrhein-westfälischen Duisburg ist das der Fall, dort darf der Lkw in den größten Binnenhafen Europas hineinfahren und Ware abliefern. Auf dem Weg dazwischen, durch das Bundesland Niedersachsen, geht das nicht, weil die Landesregierung keine entsprechende Verordnung erlassen hat. Dort bleibt es vorerst beim Fahrverbot am Sonntag.

    Beinahe wäre in Niedersachsen für Raststätten und Autohöfe auch verboten worden, die Lkw-Fahrer zu bewirten. Der Bürgermeister der Gemeinde Lehre im Landkreis Helmstedt, Andreas Busch (parteilos), hatte sich mit Blick auf den Autohof in Wendhausen vor wenigen Wochen prominent „für eine menschenwürdige Behandlung von Truckerinnen und Truckern“ eingesetzt.

    Kooperation der BGL mit Tank & Rast

    „In einigen Bundesländern ist es Lkw-Fahrerinnen und -Fahrern auch während des Teil-Herunterfahrens möglich, nach vielen Stunden ,auf dem Bock' und auf der Straße ein ­Essen in einem Autohof-Restaurant einzunehmen“, schrieb er an Ministerpräsident Stephan Weil (SPD). „Man wird dort nicht an der Plexiglasscheibe abgefertigt, und man muss das Essen dort auch nicht im Führerhaus aus der Plastikbox essen.“ Daraufhin hatte Niedersachsen seine Corona-Verordnung angepasst.

    Außerdem kooperiert der BGL seit Monaten mit Tank & Rast. Die Lkw-Fahrer von BGL-Mitgliedsunternehmen können an den Raststätten kostenlos die sanitären Einrichtungen nutzen und duschen. Laut Verband laufen Gespräche, diese Regelung im kommenden Jahr fortzusetzen.

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    Hauptgeschäftsführer Engelhardt sieht ein weiteres Problem, bei dem noch mehr im Argen liegt: „Unser Appell geht eigentlich sehr viel mehr Richtung Verlader, egal ob aus Indus­trie oder Onlinehandel, da sind alle gleichermaßen betroffen. Es ist unterirdisch“, sagt Engelhardt. Zum Teil gebe es keinen Zugang zu sanitären Anlagen. „Wir haben letzte Woche mit Fahrern gesprochen, die mussten acht Stunden bei der Entladestelle warten, ohne die Möglichkeit, irgendwie einzukaufen oder auf Toilette zu gehen.“ Wenn sie die Nacht in Gewerbegebieten ohne Infrastruktur in ihrem Lkw verbringen, bleibe oft keine andere Möglichkeit, als für ihre Notdurft den nächsten Busch aufzusuchen, stellt Engelhardt fest. Deshalb versucht der BGL auch hier, die Situation zu verbessern.

    Der Logistikdienstleister L.I.T. aus Brake mit mehr als 3000 Mitarbeitern und 1100 Lkw hatte die schwierige Situation der Fahrer bei den Entladestellen vor allem in der ersten Corona-Welle beobachtet. Prokurist Robert Hennemann erinnert sich da an zwei Auftraggeber: „Mit denen haben wir uns besprochen und gemeinsam nach einer Lösung gesucht.“ Für die Fahrer gebe es dort nun Sanitärcontainer, um zumindest etwas Abhilfe schaffen zu können. Während der momentan geltenden Corona-Regeln habe Hennemann von ähnlichen Fällen bisher nichts gehört, ansonsten habe das Unternehmen das Thema weiter auf dem Schirm.

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    BGL-Hauptgeschäftsführer Engelhardt sagt, dass die Logistikunternehmer in der Öffentlichkeit keine Kritik am Kunden üben würden: „Wegen der großen Konkurrenz ist die Sorge zu groß, dass man einen Kunden verlieren könnte. Deshalb nehmen wir als Verband uns des Themas an.“ Ebenso scheue sich mancher Spediteur, wenn er mit einem Kunden einen neuen Vertrag schließt, gleichzeitig Mindeststandards für seine Fahrer während ihres Aufenthalts beim Entladen vor Ort einzufordern – auch das wegen des Konkurrenzdrucks.

    Während des ersten Lockdown wurden die Lkw-Fahrer gefeiert, dass sie die Lieferketten aufrecht erhalten hatten. „Davon ist nichts mehr übrig“, bedauert der BGL-Hauptgeschäftsführer. Er lobt jedoch, dass sich das Bundesverkehrsministerium um die Situation der Lkw-Fahrer kümmere. Um das Thema stärker in den Fokus zu rücken, will der BGL im kommenden Jahr zusammen mit dem Ministerium zum ersten Mal einen Preis an den besten Verlader vergeben – der auch ein Herz für die Lkw-Fahrer bei sich vor Ort hat.

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