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Beate Zschäpe zu lebenslanger Haft verurteilt

11.07.2018 8 Kommentare

Das Urteil im NSU-Prozess ist gefallen: Beate Zschäpe ist wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Ralf Wohlleben muss zehn Jahre in Haft. André E. kommt aus der Untersuchungshaft frei.

  • Beate Zschäpe am Mittwoch kurz vor der Urteilsverkündung
    Beate Zschäpe am Mittwoch kurz vor der Urteilsverkündung (Michaela Rehle/Reuters)

    Im NSU-Prozess ist die Hauptangeklagte Beate Zschäpe wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Urteil muss allerdings vom Bundesgerichtshof überprüft werden, weil Zschäpes Anwalt Wolfgang Heer in Revision gehen will. Auch Ralf Wohlleben, der als Waffenbeschaffer für den "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) wegen Beihilfe zum Mord zu zehn Jahren Haft verurteilt wurde, möchte in Revision gehen. Dies kündigte seine Rechtsänwältin an.

    Der als NSU-Helfer verurteilte André E. kommt dagegen aus der Untersuchungshaft frei. Der Haftbefehlt gegen ihn wurde aufgehoben, da diese nicht mehr verhältnismäßig ist, wie der Vorsitzende Richter Manfred Götzl sagte. E. könne wie Holger G. und Carsten S. auf freiem Fuß bleiben, bis das Urteil rechtskräftig sei. 

    Nach dem Ende des Prozesses ist es vor dem Oberlandesgericht zu Rangeleien zwischen Demonstranten und der Polizei gekommen. Vor dem Gerichtsgebäude hatten sich rund 300 Demonstranten versammelt, um an die Opfer und Verbrechen des NSU zu erinnern.

    Mit dem historischen Urteilsspruch folgte das Gericht dem Antrag der Bundesanwaltschaft und verurteilte Zschäpe als Mittäterin an den Morden und Anschlägen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU). Nach der Verurteilung von Beate Zschäpe wegen Mordes kündigte deren Verteidiger Wolfgang Heer am Mittwoch an, Revision einzulegen.

    Das Oberlandesgericht München stellte am Mittwoch die besondere Schwere von Zschäpe Schuld fest - damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Für Zschäpe wurde keine Sicherheitsverwahrung angeordnet. Das Gericht sei zu dem Schluss gekommen, dass eine Sicherungsverwahrung nicht erforderlich sei, sagte ein Sprecher des Gerichts nach der Urteilsverkündung. 

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    Holger G. ist zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München sprach G. am Mittwoch der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung schuldig. G. hatte zugegeben, dem NSU-Trio einmal eine Waffe übergeben und den Untergetauchten mit falschen Papieren geholfen zu haben. Die Bundesanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft gefordert, die Verteidiger hatten für eine Strafe von "unter zwei Jahren" plädiert.

    André E. ist zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München sprach E. allerdings nicht der Beihilfe zum versuchten Mord schuldig, wie dies die Bundesanwaltschaft gefordert hatte. Es verurteilte den 38-Jährigen, der bei der Tarnung des NSU-Trios im Untergrund geholfen haben soll, lediglich wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Die Verteidiger hatten einen Freispruch von sämtlichen Anklagepunkten für ihren Mandanten gefordert.

    Carsten S. wurde zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt. Das Oberlandesgericht sprach S. der Beihilfe zum Mord in neun Fällen schuldig, verurteilte ihn aber nach Jugendstrafrecht, weil er zur Tatzeit noch Heranwachsender war. S. hatte gestanden, dem "Nationalsozialistischen Untergrund" die "Ceska"-Pistole übergeben zu haben, mit der die Neonazi-Terroristen später neun Menschen erschossen.

    Hürriyet mit deutscher Schlagzeile
    6. Mai 2013 - NSU-Prozessauftakt in München
    Worum geht es?
Um zehn Menschenleben. Genauer: Um die Morde an Enver Simsek (oben, von links), Abdurrahim Özüdogru, Süleyman Tasköprü, Habil Kilic und der Polizistin Michele Kiesewetter, Mehmet Turgut (unten, von links), Ismail Yasar, Theodorus Boulgarides, Mehmet Kubasik und Halit Yozgat.
Es geht außerdem um zwei Bombenanschläge und 15 Raubüberfälle. Alle Taten wurden verübt zwischen 1998 und 2011. (Hier lesen Sie mehr zu den Morden des NSU)
    Angeklagter Ralf Wohlleben bei einer NPD-Demo 2007 in Jena
    Fotostrecke: Fünf Jahre Mammut-Verfahren: Der NSU-Prozess im Rückblick

    Damit endet nach mehr als fünf Jahren einer der längsten und aufwendigsten Indizienprozesse der deutschen Nachkriegsgeschichte. Zschäpes zwei Verteidiger-Teams hatten den Freispruch von allen Morden und Anschlägen gefordert: Zschäpe sei keine Mittäterin, sie sei keine Mörderin und keine Attentäterin. Aufgrund der Revision muss der Bundesgerichtshof das Urteil überprüfen. Zschäpe selbst hatte in schriftlichen Einlassungen geltend gemacht, sie habe von den Morden und Anschlägen ihrer Freunde immer erst im Nachhinein erfahren. "Bitte verurteilen Sie mich nicht stellvertretend für etwas, was ich weder gewollt noch getan habe", hatte sie in ihrem persönlichen Schlusswort ans Gericht appelliert.

    Die Demonstranten sind nicht die einzigen, die sich eine weitere Aufklärung wünschen.
    Fotostrecke: Proteste nach dem Urteil im NSU-Prozess

    Ein Nebenklage-Vertreter eine mögliche Revision gegen die Verurteilung zweier Mitangeklagter prüfen. Die Urteile gegen die NSU-Helfer Ralf Wohlleben und André E. seien "nach unserem Dafürhalten sehr, sehr milde", sagte Anwalt Mehmet Daimagüler nach der Urteilsverkündung am Mittwoch dem Bayerischen Rundfunk. "Die werden wir uns mal anschauen." Daimagüler kritisierte gleichzeitig das Urteil gegen den dritten Mitangeklagten Carsten S.; der wegen Beihilfe zum Mord zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt wurde. "Ich bin explizit enttäuscht, dass der nochmal einfahren muss", sagte Daimagüler. "Dieser Mann hat entscheidend zur Aufklärung beigetragen, er hat vor langer Zeit mit der Szene gebrochen."

    Versagen der Behörden bei Mordermittlungen

    Zschäpe hatte fast 14 Jahre lang mit ihren Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund gelebt. In dieser Zeit ermordeten die beiden Männer neun Gewerbetreibende türkischer oder griechischer Herkunft und eine deutsche Polizistin, zudem verübten sie zwei Bombenanschläge in Köln mit Dutzenden Verletzten. Zwar gibt es keinen Beweis, dass Zschäpe an einem der Tatorte war. Die Anklage hatte Zschäpe allerdings eine maßgebliche Rolle bei der Tarnung des Trios zugeschrieben und argumentiert, Zschäpe habe "alles gewusst, alles mitgetragen und auf ihre eigene Art mitgesteuert und mit bewirkt". Dieser Argumentation folgte das Gericht nun mit seinem Urteil.

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    Das Auffliegen des NSU im November 2011 hatte ein politisches Beben in Deutschland ausgelöst - weil eine rechtsextreme Terrorzelle jahrelang unbehelligt von den Behörden im Untergrund leben und mordend durch die Republik ziehen konnte. Jahrelang hatten die Ermittler zuvor falsche Fährten verfolgt und den rechtsextremen Hintergrund der Taten verkannt. Stattdessen wurden engste Familiengehörige als Verdächtige behandelt und drangsaliert. In der Folge wurden Untersuchungsausschüsse des Bundestages und mehrerer Landtage eingesetzt, um teils eklatante Behördenfehler aufzuklären. 

    Kritik von Opfer-Angehörigen

    Schon vor der Urteilsverkündung kritisierten Angehörige der Opfer und die Nebenkläger-Anwälte die fehlende Aufklärung der Hintergründe. Der NSU-Opferanwalt Mehmet Daimagüler sprach von einem "Verfahren der versäumten Chancen". Die Bundesanwaltschaft habe "oft eine geradezu destruktive Rolle gespielt", sagte er der "Berliner Zeitung" (Mittwoch). "An der Zahl der V-Leute im NSU-Umfeld und der Frage, wie groß der NSU überhaupt war, war sie nicht interessiert." In dem Prozess sei zwar etwas erreicht worden. "Aber die Chance zur Wiederherstellung des Rechtsfriedens wurde verpasst." (dpa)

    ++ Zuletzt aktualisiert um 15.43 Uhr. ++

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