Mehr als sieben Jahre nach der Massenpanik bei der Loveparade in Duisburg ist der längst überfällige Prozess gestartet. Endlich – aber leider auch mit den üblichen juristischen Scharmützeln wie Besetzungsrügen und Befangenheitsanträgen. Dabei haben die Verteidiger der sechs angeklagten Angestellten der Duisburger Stadtverwaltung keinen Grund, das Verfahren über die Verjährungsgrenze im Juli 2020 hinauszuzögern. Denn für eine Verurteilung wäre der Nachweis notwendig, dass die Veranstaltung zwangsläufig in einer Katastrophe enden musste.
Dieser Nachweis wird wohl kaum zu erbringen sein, weil die Veranstaltung nicht so durchgeführt wurde, wie es im Sicherheitskonzept vorgesehen war. Es hätte laut Genehmigung niemals einen ungehinderten Zugang in den Tunnel geben dürfen, an dessen Ende es dann zu dem tragischen Unglück kam.
Verantwortlich für die Absperrung an beiden Tunneleingängen war die Polizei. Während die Sperrungen auf einer Seite funktionierten, kam es auf der anderen für längere Zeit zu einem unkontrollierten Zustrom der Besucher. Es bleibt unverständlich, dass nicht auch der dort zuständige Einsatzleiter der Polizei auf der Anklagebank sitzt.
Selbst wenn es in dem Verfahren nicht zu einer Verurteilung kommen sollte: Es ist trotzdem wichtig, dass der Prozess stattfindet und die Katastrophe juristisch vollständig aufgearbeitet wird. Nur so können aus dem Geschehen alle notwendigen Konsequenzen gezogen werden. Das ist man den 21 Toten und 652 Verletzten von Duisburg schuldig.
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