Silke Hellwig
zur Kennzeichnung von Polizisten
Was ist schon groß dabei, könnte man fragen? Zugbegleiter haben Namensschilder, Verkäufer, gelegentlich auch Bankangestellte und anderes Servicepersonal ebenfalls, und die Schilder dienen in erster Linie nicht dazu, einer Beschwerde einen Namen zuzuordnen. Sie sind dazu da, das Gegenüber nicht als irgendwen anzusehen, sondern als eine Persönlichkeit mit Namen und Eigenschaften, die der Kunde als solche wahrnehmen sollte und die er anreden kann.
Das kann auch jeder Polizist erwarten. Doch bei dieser Berufsgruppe ist der Grundgedanke der Kennzeichnungspflicht – zumindest auch – ein anderer. Die Kennzeichen sollen nicht nur dazu da sein, den Freund und Helfer statt mit „Herr Wachtmeister“ mit Herr Müller anzureden. Sie sollen helfen, Staatsdiener zu identifizieren, die das staatliche Gewaltmonopol unrecht- oder unverhältnismäßig ausgenutzt haben. Das ist zweifellos wichtig und richtig. Schon im Interesse der Polizei selbst muss es möglich sein, zweifelsfrei die Guten von den Bösen zu unterscheiden. Doch das Verhalten einer Minderheit – Polizisten, die ihre Grenzen überschreiten – hätte damit Folgen für eine unbescholtene Mehrheit; das hält die Gewerkschaft der Polizei dagegen, und zwar zu Recht.
Denn nicht nur Bürger brauchen Schutz vor möglichen Übergriffen mancher Polizisten, sondern die Polizei muss ebenfalls geschützt werden, beispielsweise vor aggressiven Menschen, die Polizisten grundsätzlich als Feinde ansehen – in ihrer Funktion als Repräsentanten des Staats und Organe der Staatsgewalt. Wer „Bullen platt wie Stullen“ hauen will, dem ist auch zuzutrauen, dass er mit Namen und Zahlen Schindluder treibt, falsche und willkürliche Anschuldigungen erhebt, ganze Familien bedroht, das Internet mit Listen füttert und ähnliches mehr.
Und doch: Die Ohnmacht des Einzelnen im Verhältnis zur Macht der Staatsdiener ist so groß, dass die Interessen des Schwächeren schwerer wiegen. Das Vertrauen in den Rechtsstaat darf nicht erschüttert werden. Um es zu stabilisieren, mag nicht jedes Mittel recht sein. Eine Kennzeichnungspflicht ist es aber allemal.
silke.hellwig@weser-kurier.de