Eine ältere Frau hat Geldscheine zerschnitten und will diese nun von der Deutschen Bundesbank ersetzt haben. Ob die Forderung rechtmäßig ist, darüber verhandelt heute der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Die Klage der mittlerweile 90 Jährigen über die Rückforderung von 18 500 Euro hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt abgewiesen, weil nach einem Beschluss der EZB das Geld bei vorsätzlicher Zerstörung nicht ersetzt werde. Da die Frau allerdings im Zustand einer Altersverwirrung gehandelt haben könnte, muss nun der VGH neu entscheiden.
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Im Boston Commons gehen Public Oark Ranger Streife -mit Uniform. Die machen ziemlichen Eindruck. Vor allem da sie selber Bußgelder vergeben dürften. ...
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