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Kritik aus der Wirtschaft
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Bundesarbeitsministerium plant Homeoffice-Vorgaben

19.01.2021 0 Kommentare

Schon vor den Beratungen von Bund und Ländern ist durchgesickert, was beim Thema Homeoffice voraussichtlich geplant ist. Unter Umständen sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, Homeoffice anzubieten. Aus der Wirtschaft kommt Kritik.

  • Homeoffice
    In Zeiten von Corona;: Ein Mann arbeitet zu Hause an einem Laptop in seinem Homeoffice. Foto: Felix Kästle/dpa (Felix Kästle / dpa)

    Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) plant die Einführung verbindlicher Homeoffice-Vorgaben für Unternehmen über eine neue Verordnung. Zudem sind schärfere Regeln am Arbeitsplatz vorgesehen, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus im Arbeitsleben zu verhindern.

    Der entsprechende Entwurf für die Verordnung liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Arbeitgeber warnen vor einer „Homeoffice-Bürokratie“.

    Ab einer sogenannten Sieben-Tage-Inzidenz von 50 sollen Arbeitgeber demnach verpflichtet werden, „den Beschäftigten im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung (Homeoffice) auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen“, heißt es in dem Verordnungsentwurf. Im Betrieb soll zudem eine Mindestfläche von zehn Quadratmetern pro Beschäftigtem in einem Raum nicht unterschritten werden, „soweit die auszuführenden Tätigkeiten dies zulassen“. Zuvor hatte auch das Nachrichtenportal „The Pioneer“ darüber berichtet. Für etwaige Kontrollen der Umsetzung der geplanten Vorgaben sind die örtlichen Behörden zuständig.

    Die Verordnung lässt aber auch Spielräume. So heißt es, dass für den Fall, dass die genannten Maßnahmen nicht oder nicht vollständig umsetzbar seien, der Arbeitgeber „durch andere geeignete Schutzmaßnahmen den gleichwertigen Schutz der Beschäftigten sicherzustellen“ habe, „insbesondere durch Lüftungsmaßnahmen und geeignete Abtrennungen zwischen den anwesenden Personen“.

    Bund und Länder wollten an diesem Dienstag bei ihren Beratungen die Themen Arbeitsschutz und Homeoffice erörtern. In den vergangenen Tagen hatte es Aufrufe an die Wirtschaft gegeben, Beschäftigten angesichts der Corona-Lage, dort wo es möglich ist, Homeoffice anzubieten. Heil hatte aber bereits am Montag angekündigt, dass über die Appelle hinaus an einer Regelung für mehr Verbindlichkeit gearbeitet werde.

    Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) sagte am Dienstag am Rande von digitalen Beratungen der EU-Finanzminister: „Ich glaube, dass wir alle einig sind, dass es jetzt darum geht, dass wir dafür sorgen, dass mehr Homeoffice zustande kommt, wo das möglich ist.“ Das reduziere die Kontakte in den Betrieben und die Kontakte bei der Fahrt zur und von der Arbeit. Er sei sicher, dass „Verbindlichkeit“ das Ergebnis der Beratungen von Bund und Ländern am Dienstag sein werde. „Das ist mein sehr fester Eindruck“, sagte Scholz. Er sehe in dieser Frage große Einigkeit.

    Die geplante Verordnung macht weitere Vorgaben für Arbeitgeber zur Organisation des Arbeitsalltags im Betrieb: So sollen ab einem Inzidenzwert von 50 unter bestimmten Bedingungen „mindestens medizinische Gesichtsmasken“ (OP-Masken) gestellt werden. Auch gemeinsames Essen im Pausenraum wird ab diesem Wert untersagt. Ab einer Inzidenz von 200 sollen Arbeitgeber größerer Betriebe, in denen Beschäftigte auf engem Raum arbeiten, auch wöchentlich Schnelltests anbieten.

    Aus der Wirtschaft kam Kritik: „Nur wenige Tage nachdem der Bundespräsident, die Gewerkschaften und die Arbeitgeber einen entschlossenen und gemeinsamen Appell an Unternehmen und Beschäftigte gerichtet haben, schlägt die Politik in einer Art Ersatzhandlung eine Homeoffice-Bürokratie vor“, erklärte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände am Dienstag. Eine solche würde in ihrer Wirksamkeit „zweifelsfrei“ hinter dem Handeln der Sozialpartner zurückbleiben.

    Weiter hieß es, die Ankündigung zu einer „Homeoffice-Verordnung“ sei mit Verwunderung zur Kenntnis genommen worden. „Es bleibt abzuwarten, ob sich die Verantwortlichen klar darüber sind, dass sie damit zukünftige gemeinsame Interessen im Rahmen der Sozialpartnerschaft erschweren oder verhindern.“ Sozialpartnerschaft sei immer wirksamer als „bürokratischer Aktionismus“.

    © dpa-infocom, dpa:210119-99-86154/4 (dpa)

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    Leserkommentare
    Vorerkrankte haben Vorrang bei Impfungen in Bremen
    danielweitzel am 05.03.2021 20:52
    Guten Abend, ich werde in Kürze Vater, aber mir ist völlig unklar, wie dass Land Bremen dies wissen sollte und mir ist nicht klar, wo ich meinen ...
    Die Miete frisst das Bafög auf
    MaxHeinken am 05.03.2021 20:37
    Letztendlich geht ja nicht um den Einzelfall, sondern um den Bundesvergleich....
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