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Homeoffice soll mit maximal 500 Euro im Jahr steuerlich geltend gemacht werden können

dpa 30.11.2020 3 Kommentare

Arbeitnehmer im Homeoffice sollen in den Genuß von Steuerentlastungen kommen, um so entstandene Mehrkosten abzumildern. Fragen und Antworten zu den Plänen.

  • Homeoffice
    Die Umstellung auf Homeoffice in der Corona-Pandemie ist einer Umfrage zufolge 84 Prozent befragter Unternehmen leichtgefallen. (Jens Kalaene / dpa)

    In der Corona-Krise sollen Beschäftigte im Homeoffice durch Steuerentlastungen vor Mehrkosten geschützt werden. Wer mehr zu Hause ist, heizt mehr und verbraucht auch mehr Strom und ein steuerlich absetzbares Arbeitszimmer dürften die wenigsten haben. Was ist geplant - und wie viele Beschäftigte werden die mögliche Neuregelungen wohl nutzen?

    Welche Steuererleichterungen sind für Beschäftigte, die vom Büro ins Homeoffice wechseln konkret geplant? 

    Für jeden Tag Homeoffice soll es eine Pauschale von 5 Euro geben, für maximal 100 Arbeitstage im Jahr - also höchstens 500 Euro, hieß es am Montag von der SPD. Wichtig: Es handelt sich dabei nicht um zusätzliches Geld, sondern um einen Betrag, der bei der Steuerberechnung vom Einkommen abgezogen wird. Das zu versteuernde Einkommen wird dadurch kleiner und die fälligen Steuern sinken. Unklar blieb zunächst noch, ob die Regelungen schon bei der Steuererklärung für 2020 gelten sollen. Sie werden voraussichtlich aber erst einmal auf zwei Jahre befristet.

    Lohnt sich diese Homeoffice-Pauschale? 

    Das dürfte auf den Einzelfall ankommen und darauf, was man sonst noch als sogenannte Werbungskosten bei der Steuer geltend machen kann - das sind Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Beruf entstehen, etwa Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitskleidung oder Weiterbildungen. 1000 Euro werden dafür pauschal bei der Steuer gewährt. Wer mit seinen Werbungskosten darüber liegt, kann das geltend machen und mit entsprechend größerer steuerlicher Entlastung. Ob die Homeoffice-Pauschale in den 1000 Euro-Pauschbetrag miteingerechnet wird oder extra dazu kommt, war am Montag ebenfalls noch unklar.

    Kann man denn schon sagen, wer eher davon profitieren wird und wer eher nicht? 

    Auch das hängt von den persönlichen Umständen ab. Für die Tage der Heimarbeit soll es zwar die Homeoffice-Pauschale geben, dafür fällt aber auf der anderen Seite die Pendlerpauschale von 0,30 pro Kilometer Arbeitsweg (eine Strecke) weg. Ab rund 17 Kilometern Arbeitsweg lohnt sich die Pendlerpauschale rechnerisch mehr als die 5-Euro-Homeoffice-Pauschale. Dafür fallen beim Homeoffice aber auch keine anderen Pendlerkosten an, etwa für Sprit oder Fahrkarten. Finanziell schlechter weg kämen dieser Rechnung nach Fahrradfahrer, wenn sie sonst mehr als 17 km ins Büro fahren.

    Warum soll Homeoffice überhaupt steuerlich pauschal begünstigt werden?

    Weil die Corona-Pandemie Millionen Menschen ins Homeoffice zwingt. „Zur weiteren Vermeidung von Kontakten werden die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gebeten, unbürokratisch Homeoffice für ihre Beschäftigten zu ermöglichen“, haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder erst vergangene Woche beschlossen. Steuerliche Absatzmöglichkeiten gibt es für bereits bisher aber nur für jene, die ein festes Arbeitszimmer haben. Aber, wie der Arbeitsminister sagt: „Aber wer hat das schon?“ Er schlussfolgert: „Also sollten wir neue Möglichkeiten schaffen.“

    Die Steuerregeln fürs Homeoffice werden erst einmal auf die Zeit der Pandemie beschränkt - und danach? 

    Wenn es nach Heil geht, wird Homeoffice mit seinem „Mobile Arbeit Gesetz“ langfristig neugeregelt: Beschäftigte sollen mobile Arbeit drei Monate vorher beim Chef anmelden können - und zwar Beginn, Dauer, Umfang und Verteilung. Der Arbeitgeber soll sich dem Dialog nicht verweigern dürfen. Stemmt er sich dagegen, soll er das nach zwei Monaten schriftlich mit Darlegung der Gründe erklären.

    Kommt auch ein Recht auf Homeoffice?

    Nein, auch wenn Heil das wollte. „Ich hatte ursprünglich einen Rechtsanspruch für die Beschäftigten vorgeschlagen, zunächst einmal für 24 Tage im Jahr – und zwar nur da, wo es betrieblich geht“, sagt er. „Ich muss zur Kenntnis nehmen, dass das nicht mehrheitsfähig ist in der Koalition, weil die Union noch nicht so weit ist.“ Auch im Koalitionsvertrag heißt es nur: „Wir wollen mobile Arbeit fördern und erleichtern.“ Auch hier ist nicht von einem Recht darauf die Rede - aber von einem Auskunftsanspruch der Arbeitnehmer über Entscheidungsgründe einer Ablehnung.

    Was hat Heil noch geplant? 

    Die Arbeitnehmer sollen klaren Versicherungsschutz im Homeoffice haben. Auch gegen Unfälle etwa auf dem Weg von der Kita zurück nach Hause. Die Zeit der geleisteten Arbeit soll aufgezeichnet werden, wobei das auch der Arbeitnehmer machen können soll. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen die mobile Arbeit jeweils mit einer Frist von drei Monaten für beendet erklären können.

    Wie stehen Unternehmen zur mobilen Arbeit?

    Laut einer Umfrage der Unternehmensberatung Deloitte unter Finanzvorständen sagen 66 Prozent für ihr Unternehmen: „Wir planen, vermehrt auf Remote Working zu setzen.“ Das ist ein anderer Begriff für mobiles Arbeiten jenseits des Firmenbüros. Es muss nicht daheim, sondern kann auch auf Reisen, auf einer Parkbank oder am Strand stattfinden. 37 Prozent sagen: „Wir planen, unsere Büroflächen aufgrund des erhöhten Homeoffice-Angebots in Zukunft zu reduzieren.“

    Wie viele Menschen sollen von den neuen Rechten Gebrauch machen?

    Wenn das Gesetz kommt, dann stellen - nach einer Schätzung in Heils Gesetzentwurf - rund 210 000 Personen jährlich einen Antrag. Denn rund 2,1 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bisher nicht mobil arbeiten, würden nach Schätzungen dies regelmäßig tun wollen - und zehn Prozent das pro Jahr beantragen. Doch erstmal wird unter Beobachtern mit Spannung erwartet, ob Heils Entwurf in der Koalition tatsächlich zum Gesetz wird.

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