Es ist ein Klassiker: Stirbt ein wohlhabendes Familienmitglied werden Ehegatten zu Erbschleichern erklärt und sich ehemals wohlgesonnene Geschwister streiten, wer seinen Erbteil eigentlich schon zu Lebzeiten längst verprasst habe. Und weil wir beim „Tatort“ sind, stellt sich natürlich die Frage: Wer hat denn nun die Erblasserin auf dem Gewissen? Aber der Reihe nach.
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