Popstar Bad Bunny von Ex-Freundin auf 40 Millionen Dollar verklagt

Latin-Star Bad Bunny soll Aufnahmen seiner Ex-Freundin in zwei seiner Songs ohne ihre Zustimmung verwendet haben. Die Juristin geht dagegen nun rechtlich vor.
23.03.2023, 02:37 Uhr
Lesedauer: 1 Min
Zur Merkliste
Von dpa

Der puerto-ricanische Latin-Star Bad Bunny (29) ist von einer Ex-Freundin wegen unerlaubten Gebrauchs ihrer Stimme in zwei Liedern auf 40 Millionen Dollar Schadenersatz verklagt worden. Wegen Verletzung von Urheberpersönlichkeitsrechten und des Rechts am eigenen Bild reichte sie unter anderem auch gegen den Manager und die Plattenfirma des Latin-Trap- und Reggaeton-Sängers Klage bei einem Gericht in Puerto Ricos Hauptstadt San Juan ein, wie ihre Anwälte der Deutschen Presse-Agentur bestätigten.

In den Songs „Pa Ti“ von 2016 und „Dos Mil 16“ von 2022 ist eine weibliche Stimme zu hören, die „Bad Bunny, Baby“ sagt. Der Klageschrift zufolge hatte Carliz De La Cruz, die damalige Freundin des Rappers und Sängers - der bürgerlich Benito Martínez heißt - den Einspieler auf seinen Wunsch hin im Jahr 2015 im Badezimmer einer Freundin mit ihrem Handy aufgenommen.

Die Aufnahme sei seitdem, ohne ihre Zustimmung und ohne sie als Rechteinhaberin zu nennen, in den beiden Liedern sowie bei zahlreichen Konzerten, Auftritten und Erzeugnissen von Bad Bunny benutzt worden. Wegen der ungewollten Aufmerksamkeit, die De La Cruz daraufhin in sozialen Medien und in der Öffentlichkeit erfahre, fühle sie sich ängstlich, eingeschüchtert und überfordert und habe sich an Psychologen wenden müssen. Die Juristin forderte in acht Punkten je mindestens 5 Millionen US-Dollar (4,6 Mio. Euro) Schadenersatz.

Laut Klage war das Paar im Jahr 2011 zusammengekommen. Ein Jahr später begannen demnach beide ein Studium an derselben Universität in der Stadt Arecibo, an der Nordküste des US-Außengebiets, und arbeiteten in einem Supermarkt. Sie verlobten sich, De La Cruz beendete die Beziehung aber zunächst im Mai 2016 und dann erneut nach einer Versöhnung im darauffolgenden Jahr. Bad Bunny („Tití Me Preguntó“) war in den vergangenen drei Jahren jeweils der weltweit meistgestreamte Künstler beim Musikstreaming-Marktführer Spotify.

Jetzt sichern: Wir schenken Ihnen 1 Monat WK+!
Mehr zum Thema

Das könnte Sie auch interessieren

Einwilligung und Werberichtlinie

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die von mir angegebenen Daten dazu genutzt werden, regelmäßig per E-Mail redaktionelle Inhalte des WESER-KURIER seitens der Chefredaktion zu erhalten. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Ich kann diese Einwilligung jederzeit formlos mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, z.B. per E-Mail an widerruf@weser-kurier.de.
Weitere Informationen nach Art. 13 finden Sie unter https://www.weser-kurier.de/datenschutz

Schließen

Das Beste mit WK+